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Prüfung Arbeitszeugnis Sekretärin

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sam:
Zum Thema Schlussformel

Eine Schlussformel im Zeugnis ist aus folgenden Teilen zusammengesetzt:
1. Grund des Ausscheidens  
2. Dank für die geleistete Mitarbeit
3. Bedauern über das Ausscheiden des Mitarbeiters
4. Wünsche für die Zukunft (weiterhin viel Erfolg)

Zu Punkt 2. Dank:
Auch nach der Rechtsprechung des BAG (20.02.2001 - 9 AZR 44/00) darf eine Schlussformel in einem Zeugnis nicht in Widerspruch zum sonstigen Zeugnisinhalt stehen. Das ist der Fall, wenn einem Arbeitnehmer bei im Übrigen überdurchschnittlichem Zeugnisinhalt (nur) für die 'Zukunft alles Gute' gewünscht wird, ohne dass Dank für die vergangene Zusammenarbeit ausgesprochen wird.“ (Landesarbeitsgericht Köln, 4 Sa 1315/07)

Das ist in deinem Zeugnis nicht der Fall. Aus diesem Grund kann hier auf die Danksagung verzichtet werden.

Zu Punkt 4. Wünsche:
„Im Rahmen des § 109 GewO sind wechselseitig kleinere, ephemere Unvollkommenheiten hinzunehmen [...]. Dementsprechend hat der Arbeitgeber, dem gesetzlich die wohlwollende Betrachtung des Gesamtbildes angesonnen wird, das Arbeitsverhältnis bzw. das Arbeitszeugnis nach guter Leistung und Führung mit dem Dank an den Arbeitnehmer für die geleistete Arbeit und guten Wünschen für den weiteren Berufsweg ausklingen zu lassen.” (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 12 Sa 974/10)

Übersetzt: Wenn die Leistungen insgesamt mit einer Note 1 bis 2 bewertet werden sind "Dank- und Wunschklausel" in die Schlussformel miteinzubeziehen.

Ab einer Schulnote Note 3 braucht der Arbeitgeber diese nicht aufzuführen.

„Der Arbeitgeber braucht jedenfalls dann, wenn dem Arbeitnehmer eine nur durchschnittliche Leistungs- und Verhaltensbeurteilung (also wie bei dir) zusteht, das Arbeitszeugnis nicht mit einer 'Dankes- und Wunschformel' abzuschließen [...].“ (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 12 Sa 505/08)  (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.8.2008, 9 AZR 632/07)

sam:
Desweiteren würde mich zu Punkt 1 meiner vorangehenden Nachricht interessieren aus welchem Grund das Beschäftigungsverhältnis beendet wurde.

Der Zeugnisinhalt und das das Weglassen wichtiger Details in Verbindung mit dem fehlendem Grund lässt jeden Personalmenschen zusammen zucken.

Ich würde das Zeugnis auf keinen Fall so stehen lassen und für den Fall das du was erspartes hast gleich zum Anwalt rennen.

Gast123456789:
Vielen Dank ihr Lieben für die tollen Ratschläge und die Prüfung des Textes.
Ihr habt mich nochmal darin bestärkt, dass ich das zeugnis auf keinen Fall so stehen lassen werde.

Danke

Gast 123456789:
Könnt Ihr mir Beispiele nennen, was im Schlusstext stehen müsste wenn der Arbeitgeber und ich zusammen entschlossen haben das Arbeitsverhältnis zu beenden?
Ich habe darum gebeten, zu schreiben das ich auf eigenem Wunsch das Unternehmen verlassen habe. Das wollen die aber nicht machen....

sam:
In deinem Fall wird das Vorlegen eines selbstverfassten Zeugnisses nichts bringen. Denk an deine Zukunft und geh zum Anwalt. So wie du das jetzt angehst wirst du arbeitslos dann langzeitarbeitlos und am Schluss als Zeitarbeiter enden. :-(

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