Autor Thema: Widerruf Arbeitszeugnis  (Gelesen 3116 mal)

Maincoon

  • Gast
Widerruf Arbeitszeugnis
« am: August 05, 2006, 21:21:50 Nachmittag »
1) Unter welchen Umständen darf der Arbeitgeber das ausgestellte Zeugnis widerrufen?

2) Wenn ein Betrieb geschlossen (bzw. verkauft) wird u. das ausgestellte Zeugnis nicht korrekt ist, wer stellt einem ein neues Zeugnis aus?

Maggy

  • Gast
Widerruf Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: August 06, 2006, 02:11:47 Vormittag »
Da schaust du am besten Mal in der Urteilsdatenbank unter den Stichworten "Zeugnisanspruch" und "Widerruf" nach: http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php
Denn ohne Kenntnis der Hintergründe lässt sich das nicht pauschal beantworten. Es ist schon ein großer Unterschied, ob ein Unternehmen geschlossen oder verkauft wurde, also ob es einen Rechtsnachfolger hat. Es stellt sich z.B. auch die Frage, wann du gekündigt wurdest/ hast.  Vor dem Eigentümerwechsel? Oder gab/gibt es einen Insolvenzverwalter?!


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
sad
Vergleich Arbeitszeugnis mit beanstandetem Arbeitszeugnis

Begonnen von Angekotzt85

5 Antworten
10630 Aufrufe
Letzter Beitrag März 16, 2015, 10:33:49 Vormittag
von Angekotzt
xx
altes schlechtes Arbeitszeugnis verhindert Einstellung

Begonnen von heiner

2 Antworten
4681 Aufrufe
Letzter Beitrag März 04, 2006, 15:56:45 Nachmittag
von Stefan
xx
Beurteilung meines Arbeitszeugnis

Begonnen von Karl

5 Antworten
4309 Aufrufe
Letzter Beitrag September 16, 2008, 18:20:32 Nachmittag
von Demel
xx
Mein Arbeitszeugnis

Begonnen von Gast123

1 Antworten
4164 Aufrufe
Letzter Beitrag Juli 08, 2006, 13:17:44 Nachmittag
von sum41