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Firma verkauft - 2. Zeugnisse mit 1. Problem!

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Coco700:
Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problem und kann mir irgendwie nicht weiter helfen. In diesem Forum habe ich nichts zum meinem "speziellen" Problem finden können. Nachdem Firma A, an Firma B verkauft wurde, habe ich kurze Zeit später gekündigt.
Die "erste Firma A" hat mir ein sehr gutes bis gutes Zeugnis für den "ersten langen Zeitraum" erteilt. Die neue bzw "zweite Firma B" hat meiner Meinung nach, ein unbrauchbares Zeugnis für "4 mickrige Mon. geschrieben, um mir einfach nur aufgrund der Kündigung "Steine in den Weg zu legen". Ich musste zunächst mein Zeugnis anfordern und habe eine Kopie des "Firma A Zeugnisses", zur Orientierung beigelegt. Es kam eine prompte Antwort mit einer 1 zu 1 Kopie, wobei wesentliche Teile einfach weggelassen wurden. (ca. 1,5 Seiten auf eine 3/4 Seite gekürzt) Fast jeder 2.Absatz wurde einfach weggelassen und/oder ins negative umgeschrieben.
Das B-Zeugnis ist fast identisch mit dem A-Zeugnis und wenn nicht, dann ein kompletter Widerspruch, was auf meinen neunen AG mit Sicherheit FRAGLICH/NEGATIV wirken wird.

Ich bin drum und dran einen Zeugnis-Entwurf (neu+anders) zu schreiben und diesen dann vorzulegen. Oder sollte ich besser das Zeugnis einfach überarbeiten?

Hat jemand schon mal so einen Vorfall gehabt? Oder weiß jemand einen guten Ratschlag/Hinweis in diesem Fall?
Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort von Euch!

Maggy:
Ist Zeugnis 1 ein Zwischenzeugnis? Bei einem Verkauf wird üblicherweise nur ein Zwischenzeugnis erstellt. Dann hast du auch Anspruch darauf, dass die Wertung beibehalten wird. Da darf dann im Zeugnis 2 auch nichts wichtiges fehlen.


--- Zitat ---Ich bin drum und dran einen Zeugnis-Entwurf (neu+anders) zu schreiben und diesen dann vorzulegen. Oder sollte ich besser das Zeugnis einfach überarbeiten?

--- Ende Zitat ---
Man kann unendlich viel falsch machen. Bist du Zeugnis-Profi oder kennst du einen? Wenn nicht, wende ich an einen, z.b. hier: ww.arbeitszeugnis.de


--- Zitat ---Hat jemand schon mal so einen Vorfall gehabt? Oder weiß jemand einen guten Ratschlag/Hinweis in diesem Fall?
--- Ende Zitat ---
Das kommt häufiger vor, ist dann aber auch recht klar durch Urteile geregelt, z.b. hier:

http://www.arbeitszeugnis.de/Formulierungen.php
(6) Der Grundsatz, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf bestimmte Zeugnisformulierungen hat, bezieht sich nur auf die formale Seite des Zeugnisses. Deshalb kann der Arbeitgeber dazu verurteilt werden, in das Schlusszeugnis die Formulierungen des Zwischenzeugnisses zu übernehmen, wenn seine Änderungsvorstellungen in Wahrheit Abweichungen in der Bewertung sind (z.B. nur "volle Zufriedenheit" statt "vollste Zufriedenheit"). Es macht keinen Unterschied, wenn der Autor des Zwischenzeugnisses für das Schlusszeugnis nicht mehr zur Verfügung steht, sofern er im Rahmen seiner Befugnisse gehandelt hat und den Arbeitgeber wirksam vertreten konnte."
- LAG Köln 22.8.1997 - 11 Sa 235/97

Coco700:
Hallo Maggy und danke Dir für dein Feedback!
Die Firma A wurde an B verkauft (neue Firmierung). Ich erhielt für den ersten, längeren Zeitraum ein "Zeugnis", wo nicht erwähnt wird, dass die Firma verkauft wurde. Ob das so seine Richtigkeit (Vorteile/Nachteile) hat, weiß ich nicht. Für den zweiten, kürzeren Zeitraum habe ich von dem neuen AG ein "weiteres Zeugnis" bekommen, wo der Verkauf ebenfalls nicht erwähnt wird. 
Meinst du, dass dieses "nicht-erwähnen" in diesem Fall für mich Nachteile hat? Oder Kann ich es "ruhig unter den Tisch fallen lassen"?
Ich bin kein Zeugnis-Profi, aber bin auch nicht ganz unerfahren. Zudem muss ich ja nun handeln, denn das 2.Zeugnis ist unbrauchbar. Selbst vor einem Arbeitsgericht würde der _Vergleich_ zwischen Z.1. und Z2. für mich günstig ausfallen.
Und DANKE für den Link. Die Seite kenne ich noch nicht - sie scheint aber gut zu sein :)

Der von Dir unten genannte Grundsatz/Urteil - bezieht er sich auch auf meinen Fall? Denn mein erstes Zeugnis ist im Wortlaut kein Zwischenzeugnis. Ich meine, dass ich hier wieder bei meiner vorherigen Frage, nach dem "der Verkauf unerwähnt lassen bzw.. unter den Tisch fallen lassen". oder?

Maggy:
Was steht denn als Beendigungsgrund in Zeugnis 1 ? Der schlechteste Fall wäre, dass man das Arbeitsverhältnis kündigen musste. Dann wirkt es so als hätte man dich entlassen und auch bei der nächsten Firma  hast du es dann "nur kurz" ausgehalten.  Da wirkt es deutlich besser, wenn die Kontinuität erkennbar ist. Hattest du denn nach dem Verkauf einen neuen  Arbeitsvertrag erhalten? Was auch sein kann: Zeugnis 1i st zwar umfangreicher, hat aber evtl. auch Mängel. Dann wäre es am besten, von dem aktuellen Inhaber ein ausführliches Zeugnis für die Gesamtzeit zu erhalten und Zeugnis 1 nicht mehr zu verwenden. Du kannst ja mal das Zeugnis 1 anonym posten.

Coco700:
Hallo und DANKE Dir erst einmal bis hierhin!

Die Arbeitsverträge wurden nach § 613a BGB übernommen - was würde es in diesem Zusammenhang bedeuten? Etwa: (Zeugnis 1+2 sollten identisch sein? Bezogen auf deinen unten genannten Grundsatz bzw. hier: paradisi.de/Freizeit_und_Erholung/Arbeit_und_Beruf/Zwischenzeugnis/ .....Absatz in der Mitte) ?



Ich habe gerade das 1.Zeugnis grob abgetippt und hoffe, dass es ein wenig weiter hilft in deiner Beurteilung/Einschätzung:

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