Autor Thema: Zwischenzeugnis  (Gelesen 4256 mal)

Sabrina

  • Gast
Zwischenzeugnis
« am: September 07, 2005, 18:17:44 Nachmittag »
Hallo Herr Schiller,

mein Mann wurde am 31.08.05 wegen angeblich Wirtschaftlichen Gründen entlassen. Sein Chef hat ihm ein gutes Arbeitszeugnis zugesichert.

Heute hat er nun ein Zwischenzeugnis erhalten. Morgen soll er schon die erste Bewerbung bei einem interessierten Betrieb vorbei bringen. Mir kommt das Zwischenzeugnis jedoch sehr kurz und unausführlich vor.

Herr Meik x, geb. am x in x, wohnhaft in x,x-stasse x, ist seit dem 28.07.2002 bei uns beschäftigt.

Herr x ist gelernter Kfz-Elektriker, hat aber überwiegend in unserem Betrieb als Kfz-Mechaniker gearbeitet, die ihm übertragenen Arbeiten wurden zu unsere vollen Zufriedenheit ausgeführt.

Herr x ist stets ehrlich und aufrichtig, zur Betriebsleitung und seinen Kollegen hat er ein gutes Verhältniss. Herr x kann nicht weiter beschäftigt werden, wegen mangelndem Arbeitsaufkommen.

Die Erstellung dieses Zwischenzeugnisses erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch von Herrn x.

Unterschrift

x, den x


Welche Note stellt dieses Zeugnis denn nun da? Fehlen da nicht zum Teil sehr wichtige aussagen sowie ein Dank am Schluss!?

Vielen Dank im Vorraus!

Mit freundlichem Gruss
Sabrina

Klaus Schiller

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  • Beiträge: 1639
Zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: September 07, 2005, 23:22:39 Nachmittag »
Die Leistungszussammenfassung ("die ihm übertragenen Arbeiten wurden zu unsere vollen Zufriedenheit ausgeführt") verweist auf die Gesamtnote "befriedigend", wobei passivie Formulierungen in Zeugnissen aber generell abwertend wirken ("wurden erledigt" statt "er erledigt").
Es fehlen aber die auch alle Einzelwertungen (Engagement, Fähigkeiten, Wissen, Arbeitsweise, Erfolg), die von der Leistungszussammenfassung lediglich zu einer Gesamtnote zusammengefasst werden. Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft).

Die Formulierung "Herr x kann nicht weiter beschäftigt werden, wegen mangelndem Arbeitsaufkommen" klingt recht gleichgültig. Auch fehlt der obligatorische Dank.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
   
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


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