Autor Thema: ...zur vollsten Zufriedenheit...  (Gelesen 2590 mal)

tiny

  • Gast
...zur vollsten Zufriedenheit...
« am: Juni 05, 2009, 15:08:51 Nachmittag »
Hallo zusammen,

ich habe mal gelesen, dass wenn man bei der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung die Note 1-2 vergeben will, schreiben kann:

"Er hat seine Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt."

Stimmt diese Aussage?

Gruß

Maggy

  • Gast
Re: ...zur vollsten Zufriedenheit...
« Antwort #1 am: Juni 08, 2009, 01:33:01 Vormittag »
Ja und nein. Bei manchen Autoren ist es eine 1 bis 2, bei anderen wie Günter Huber, Autor von "Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis",  ist es nur eine leichte Aufwertung der "vollen Zufriedenheit" = Note 3+.


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
N.1=stets zur vollen oder stets zur vollsten Zufriedenheit

Begonnen von Marco

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Letzter Beitrag August 10, 2005, 16:30:40 Nachmittag
von Krusty
xx
Msss es wirklich immer "stets zur vollsten Zufriedenheit" heißen???

Begonnen von Motte

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Letzter Beitrag Juni 25, 2009, 18:54:43 Nachmittag
von Andrea
xx
"zur vollsten Zufriedenheit"

Begonnen von gabriele

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Letzter Beitrag März 13, 2009, 20:52:57 Nachmittag
von Mike
xx
Ist es übertrieben, "zur vollsten Zufriedenheit" zu benutzen?

Begonnen von Sandruszka

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Letzter Beitrag Oktober 15, 2008, 06:42:04 Vormittag
von Kalli66