Autor Thema: Zeugnis Verschweigen  (Gelesen 2595 mal)

Anna

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Zeugnis Verschweigen
« am: November 10, 2005, 13:10:49 Nachmittag »
Hallo Herr Schiller

 Darf ich meinen neuen AG mein Arbeitszeugnis verschweigen?

 Als hätte ich keines bekommen.
 Und kann(darf)er sich bei meinem ehem.AG danach erkundigen?
 Oder überhaupt sich über mich informieren?
 Es sind beide Firmen große Unternehmen in Deutschland.

 Vielen Dank Anna

Klaus Schiller

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Zeugnis Verschweigen
« Antwort #1 am: November 11, 2005, 00:24:26 Vormittag »
Ein nicht eingereichtes Zeugnis ist gleichbedeutend mit einem sehr schlechten Zeugnis. Denn erfahrungsgemäß sind es immer die wirklich schlechten Zeugnisse, die man "irgendwie nicht bekommen" haben will.

In der Frage der Auskunft zitierte ich ein Urteil des BAG:
Der Arbeitgeber ist aufgrund nachwirkender Fürsorgepflicht gehalten, auf Wunsch und im Interesse des Arbeitnehmers Auskünfte über den Arbeitnehmer Dritten gegenüber zu erteilen. - Auch ohne Zustimmung und selbst gegen den Wunsch des Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber grundsätzlich berechtigt, wahrheitsgemäße Auskünfte über die Person und das während des Arbeitsverhältnisses gezeigte Verhalten des Arbeitnehmers zu erteilen. - BAG 25.10.1958 - 1 AZR 434/55, Der Betrieb 11.Jg. (1958) Heft 23, S. 659 (Kommentar: Die Befugnis des Arbeitgebers zur Auskunftserteilung, insbesondere auch zur Auskunftserteilung ohne oder sogar gegen den Willen des Arbeitnehmers, ist in der juristischen Literatur sehr umstritten. Es wird daher empfohlen, Auskünfte nur nach vorheriger Zustimmung des Arbeitnehmers zu erteilen).

Wenn Sie eine konkrete rechtliche Beratung wünschen - wir führen nur eine Sprachberatung durch - empfehle ich Ihnen den Service von http://www.anwalt.de, da eine Rechtberatung nicht kostenlos und auch nur durch einen Anwalt durchgeführt werden darf. Hier können Sie Ihre rechtliche Frage wahlweise über eine 0190-Nummer (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=tel&pid=10100) oder per E-Mail (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=emb&pid=10100 stellen und bekommen umgehend eine rechtsverbindliche Auskunft. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die gebührenfreie Hotline von http://www.anwalt.de unter 0800/ 269258 33.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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