Autor Thema: Ab wann Zwischenzeugnis  (Gelesen 4029 mal)

Miriam

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Ab wann Zwischenzeugnis
« am: November 10, 2005, 16:03:40 Nachmittag »
Hallo,
ich habe folgende Frage. Meine Vorgesetzte hat ihren Arbeitsplatz gekündigt und meinen Kollegen angeboten ihnen deswegen ein Zwischenzeugnis zu schreiben. Da ich bei ihrem Weggang erst 2 Monate in der Einrichtung arbeite will sie mir kein Zeugnis ausstellen. Sie sagt sie würde ihre Stellvertreterin informieren über ihre Zufriedenheit mit mir, mit der Bitte um Weiterleitung an ihren Nachfolger. Ist das in Ordnung so oder habe ich ein Anrecht auf ein Zwischenzeugnis?
Ich denke ja schon? Ist es kleinlich von mir oder völlig normal nach so kurzer Zeit ein Zwischenzeugnis einzufordern?

Vielen Dank und liebe Grüeß Miriam

Klaus Schiller

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Ab wann Zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: November 11, 2005, 00:35:25 Vormittag »
Generell gilt:
Arbeitnehmer haben selbst bei nur kurzfristiger Tätigkeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Arbeitgeber kann auch bei kurzer Beschäftigungsdauer kein qualifiziertes Zeugnis verweigern (Urteil vom 30.03.2001, Az: 4 Sa 1485/00). Ein solches Zeugnis müsse Leistung und Führung des Arbeitnehmers beurteilen. Nur weil ein Arbeitnehmer lediglich wenige Wochen gearbeitet habe, sei eine Zeugniserteilung für den Arbeitgeber nicht unmöglich gewesen.

Da Sie aber sicher noch längere Zeit im Unternehmen beschäftigt sein werden, würde eine Phase von nur zwei Monaten in der Endwertung aber ohnehin kaum ins Gewicht fallen. Möglicherweise genügt es Ihnen, wenn Ihre scheidende Vorgesetzte einen Beurteilungsbogen ausfüllt, der bei derartigen Anlässen für die Personalakte angefertigt wird. Hier wird die bisherige Leistung in knapper Form im Klartext bewertet.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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