Autor Thema: Ab wann hat man einen Anspruch auf ein ausführliches Zeugnis  (Gelesen 7527 mal)

superhasi

  • Gast
Ab wann hat man einen Anspruch auf ein ausführliches Zeugnis
« am: August 23, 2007, 11:02:48 Vormittag »
Hallo,

ich habe nach 2,5 Monaten (innerhalb der Probezeit) bei meinem Arbeitgeber gekündigt.

Muss mir der Arbeitgeber ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen, oder darf er mir auch nur ein "Beschäfigungsnachweis" ausstellen.

"Frau XXX war in der Zeit vom .... bis ... bei uns im Sekretariat der Geschäftsleitung tätig. (ENDE, mehr nicht?)

Meine vorherigen Zeugnisse der Arbeitgeber sind alle gut bis sehr gut.

Gibt es eine gesetzliche Regelung?

Gruß
Superhasi

Demel

  • Gast
Ab wann hat man einen Anspruch auf ein ausführliches Zeugnis
« Antwort #1 am: August 23, 2007, 11:47:05 Vormittag »
Folgendes BAG-Urteil hilft dir sicher weiter:
Ein Arbeitnehmer kann ein qualifiziertes Zeugnis, d.h. auf Führung und Leistung ausgedehntes Zeugnis dann fordern, wenn ein dauerndes Arbeitsverhältnis beendet wurde. Maßgeblich dafür ist allein, ob das Arbeitsverhältnis auf Dauer angelegt ist und nicht, wie lange es tatsächlich gedauert hat. Auch nach einer tatsächlich nur zweitägigen Beschäftigung kann der Arbeitgeber Führung und Leistung beurteilen und hat er sie beurteilt, weil er den Arbeitnehmer deswegen von der Arbeit freigestellt hat. Wenn auch die Beurteilung nach zwei Tagen schwierig sein kann, ist sie doch nicht unmöglich, und es kann auf die Schwierigkeit der Beurteilung angesichts der kurzen Beschäftigung hingewiesen werden. Die Notwendigkeit einer schlechten Beurteilung hindert die Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses nicht. Der Arbeitnehmer muss vielmehr selbst entscheiden, ob er ein solches Zeugnis wünscht oder nicht. - LAG Düsseldorf, Kammer Köln, 14.5.1963 - 8 Sa 177/63


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