Autor Thema: Arbeitszeunis: wann Anspruch????  (Gelesen 2597 mal)

Marco

  • Gast
Arbeitszeunis: wann Anspruch????
« am: März 27, 2009, 14:37:10 Nachmittag »
Hallo,

ich und einige meiner Arbeitskollegen haben ende Februar die Kündigung zum 31.07.2009 erhalten.
Da wir uns jetzt schon um andere Arbeit bewerben wollen, würde sich ein Arbeitszeugnis gut machen nach 15 Jahren.
Ein Kollege meinte, mein Noch-Chef hätte zu ihm gesagt er würde es mit der letzten Abrechnung kriegen. (mitte August)
Meine Frage ist ob wir jetzt schon Anspruch auf ein Zeugnis haben, oder ob wir wirklich noch 5 Monate warten müssen.
Danke im voraus.

Gruß Marco

Sprossel78

  • Gast
Re: Arbeitszeunis: wann Anspruch????
« Antwort #1 am: März 27, 2009, 21:51:46 Nachmittag »
Es besteht Anspruch auf ein Zwischenzeugnis (bzw. vorläufiges Zeugnis), sofern zwingende Gründe vorliegen. Die gibt es, wenn das Arbeitsverhältnis bald beendet wird.
Was man generell empfehlen kann ist, nicht auf eine Zwischenzeugnis-Version zu warten, die man dem Arbeitgeber gezwungenermaßen mühsam abringen muss, sondern mitzuarbeiten und einen unterschriftsreifen Eigenentwurf einzureichen. So einen kann man bei Diensten wie arbeitszeugnis.de erstellen lassen.


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