Autor Thema: Ablauffrist für Anspruch auf Zeugniskorrektur  (Gelesen 4856 mal)

Snoopiana

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Ablauffrist für Anspruch auf Zeugniskorrektur
« am: Juni 04, 2005, 18:47:41 Nachmittag »
Zunächst vielen Dank für die Zeugnis-Analyse - sehr zu empfehlen.

Frage: Ich habe gelesen, dass man rechtlich nach Aushändigung eines Zeugnisses ein 5-10 monatiges Einspruchfrist hat, die nach Erhalt des Zeugnisses zählt. Hier geht es wohl um die Zumutbarkeit gegenüber dem Arbeitgeber.

Mein Zeugnis habe ich am 01.06.05 ohne Anschreiben erhalten, das Datum der Ausstellung ist der 01.12.04. Das einzige was ich habe ist der Umschlag mit Datum 01.06. und Firmenstempel.

Beginnt mein Einspruchrecht jetzt ab 01.12.04 oder ab 01.06.05 - somit würde der Umschlag im Ernstfall als Nachweis gelten.

Danke.

Klaus Schiller

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Ablauffrist für Anspruch auf Zeugniskorrektur
« Antwort #1 am: Juni 06, 2005, 16:21:25 Nachmittag »
Ein Arbeitnehmer sollte nach Aushändigung oder Korrektur des Zeugnisses nicht ein oder ein halbes Jahr warten, bis er sich wieder mit Änderungswünschen meldet. Der Arbeitgeber hat den Vorgang quasi "zu den Akten gelegt" und den Aufwand, ihn dann wieder von vorn zu bearbeiten, möchten die Arbeitsgerichte dem Arbeitgeber nicht zumuten.
Wenn ein Arbeitnehmer ein Zeugnis gerade erst erhalten hat, liegt keine unnötig lange Wartezeit vor, unabhängig vom Ausstellungsdatum auf dem Dokument.

Eine rechtsverbindliche Auskunft kann Ihnen nur ein Anwalt erteilen. Wir führen nur eine Sprachberatung durch. Über den Anwaltssuchservice unserer Internetseite (http://www.arbeitszeugnis.de/anwaltssuche.php) finden Sie schnell einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Ihrer Nähe. Alternativ können wir Ihnen die "Hotline Arbeitsrecht" (0190-846 353 596; 1,86 €/Minute) der Kanzlei Wengersky empfehlen (siehe auch http://www.wengersky.de/serviceline.shtml).
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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