Autor Thema: Zeugniskorrektur nur im Austausch ?  (Gelesen 2227 mal)

Martin

  • Gast
Zeugniskorrektur nur im Austausch ?
« am: März 20, 2013, 13:04:12 Nachmittag »
Bin ich verpflichtet bei einer Zeugniskorrektur, dass alte erst zurückzuschicken oder kann ich dies nach
Erhalt machen ?
Was ist, wenn das alte Zeugnis vernichtet wurde bzw. durch Korrekturen unbrauchbar ist, kann der Arbeitgeber
sich weigern, dass neue rauszuschicken ?

Kalli66

  • Gast
Re: Zeugniskorrektur nur im Austausch ?
« Antwort #1 am: März 20, 2013, 23:40:15 Nachmittag »
Es darf immer nur ein Zeugnis geben. Wenn du Zweifel hast, dass du ein neues Zeugnis bekommst, geh einfach zum Arbeitgeber und erledige den Austausch vor Ort.
Was die Richter dazu sagen siehst du in der Urteilsdatenbank, z.B. unter
http://www.arbeitszeugnis.de/Ruckgabe-bei-Berichtigung.php
und unter
http://www.arbeitszeugnis.de/Zeugnisanspruch.php

Ich hoffe nicht an, dass du dein Zeugnis vernichtet hast. Das wäre nicht sehr sinnvoll. Wenn doch, musst du den Arbeitgeber vermutlich erst um eine Zweitausfertigung des alten Zeugnisses bitten (eine Kopie liegt in der Personalakte)   


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