Die wertenden Aussagen weisen eine ganze Reihe von Auffälligkeiten auf. Vor allem fehlen wichtige Aspekte, insbesondere die unverzichtbare Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit, ohne die keine Gesamtnote zugeordnet werden kann. Auch zu Fähigkeiten, zum Wissen und zum Erfolg sagt der zitierte Zeugnistext nichts aus. Natürlich dürfen im Verhaltensteil die Kollegen nicht fehlen ("... gegenüber Kunden und Vorgesetzten").
Die Inhalte meiner Tätigkeit sind hier nicht korrekt wiedergegeben. Der wichtigste Teil fehlt, nämlich das ich Aufträge selbst in die verschiedenen Systeme eingegeben und daher ausgeführt habe... Ich zitiere aus unserer Urteilsdatenbank:
Bei der Tätigkeitsbeschreibung in einem Zeugnis hat der Arbeitgeber einen weit geringeren Beurteilungsspielraum als bei der Leistungsbewertung. Ein Zeugnis muß die Tätigkeiten, die ein Arbeitnehmer im Laufe des Arbeitsverhältnisses ausgeübt hat, so vollständig (z.B. auch Beratertätigkeit gegenüber ausländischen Konzernstellen sowie Aufgaben als Stellvertreter des Abteilungsleiters) und genau beschreiben, daß sich künftige Arbeitgeber ein klares Bild machen können. Unerwähnt dürfen solche Tätigkeiten bleiben, denen bei einer Bewerbung des Arbeitnehmers keine Bedeutung zukommt. - BAG 12.8.1976 - 3 AZR 720/75
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Bitte beachten Sie: Dies ist keine vollständige Zeugnisanalyse, sondern nur ein Kommentar zu beispielhaften Auffälligkeiten. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php.
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php