Autor Thema: Abschnitt bewerten  (Gelesen 3869 mal)

Gil

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« am: April 12, 2006, 12:43:42 Nachmittag »
Welche Note ist das? Gut oder schlecht? Das ist ein Teil meines Zeugnisses.

Zitat
Herr xy hat bei allen Tätigkeiten bewiesen, dass er sich schnell in neue Rechtsgebiete einarbeiten kann. Er hat stets mit großem Einsatz, Energie und Verantwortungsbewusstsein seine Tätigkeiten ausgeübt und stand jederzeit, auch über die offiziellen Arbeitszeit hinaus, zur Verfügung. Herr xy zeichnet sich besonders durch große Flexibilität, Belastbarkeit und ein gutes Organisationstalent aus. Er arbeitete sorgfältig, zuverlässig und zielorientiert. Herr xy hat die ihm auferlegten Aufgaben eigenständig und zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. Sein gutes Verständnis für wirtschaftliche und juristische Zusammenhänge war dabei für ihn von Vorteil.

Gil

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« Antwort #1 am: April 14, 2006, 12:03:25 Nachmittag »
*hochwucht*

Gil

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« Antwort #2 am: April 15, 2006, 11:40:54 Vormittag »
Herr Schiller, ich habe nur eine Frage. Ist dieser Abschnitt eher mit einer 3 oder mit einer 2 zu bewerten? Ich weiss, daß es auf die Gesamtwürdigung ankommt, aber es geht mir nur um diesen Abschnitt. Bitte geben Sie mir Ihre Einschätzung. Vielen Dank.

Klaus Schiller

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« Antwort #3 am: April 16, 2006, 16:51:08 Nachmittag »
Die Aussagen entsprechen für sich betrachtet mehrheitlich der Note 2.
Pauschale Aneinanderreihungen von Attributen ("Einsatz, Energie und Verantwortungsbewusstsein", "Flexibilität, Belastbarkeit und ein gutes Organisationstalent" oder "sorgfältig, zuverlässig und zielorientiert") sind allerdings keine angemessene Würdigung überdurchschnittlicher Leistungen.

Aber: Ganz ohne Kenntnis des Berufes und der konkreten Aufgaben bzw. der sonstigen wertenden Aussagen lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Und selbst dann können viele Kleinigkeiten den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn das Zeugnis gemessen an der Beschäftigungszeit zu kurz bzw. zu lang ausfällt oder für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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