Hallo zusammen,
in einer Güteverhandlung wurde folgende Vereinbarung geschlossen:
"Die Beklagte erteilt dem Kläger ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis, das sowohl hinsichtlich der Gesamtbewertung der Leistung als
auch der Gesamtbewertung des Verhaltens die Note gut enthält."
Mein AG ändert immer nur einzelne Forderungen (Aufgaben, Bewertung, Schluss). Mittlerweile müsste ich sogar die fünfte Variante haben. Schließlich bat ich ihn, ein von mir geschriebenes Zeugnis zu übernehmen.
Der letzte Stand ist:
die Aufgaben wurden übernommen
Aufbau Leistung und Verhalten falsch
ein Bewertung doppelt
Gesamtbewertung Note gut
Einzelbewertungen Note drei
Kündigungsgrund gehört in den Schluss
Schluss wurde auch wieder verändert.
Hier das letzte Zeugnis:
"Im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses zeigte x, dass er gut motiviert und hohen
Belastungen gewachsen war. x zeichnete sich durch seine guten Fachkenntnisse
aus. Er hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
x zeigte sich bei der Einarbeitung in seinen neuen Aufgabenbereich flexibel und
aufgeschlossen. Er ist gut belastbar und seine Tätigkeiten führte er selbständig und
gewissenhaft durch, so dass wir mit seinen Aufgaben stets voll zufrieden waren. Die Qualität
seiner Arbeitsergebnisse war gut. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten Kollegen und
Kunden war stets einwandfrei.
Das Arbeitsverhältnis wurde aus betriebsbedingten Gründen beendet.
Wir danken x für seine gute Leistung und bedauern sein Ausscheiden sehr. Für
seinen weiteren Berufsweg wünschen wir ihm alles Gute und viel Erfolg."
Wenn das Zeugnis lt. Vereinbarung eine Gesamtbewertung in Leistung und Verhalten der Note gut entsprechen soll, dann müssten auch alle Einzelbewertungen im Durchschnitt der Note gut entsprechen?
Kann ich das Zeugnis gerichtlich vollziehen? Ist eine Berichtigungsklage sinnvoller, in der ich das komplette Zeugnis vorgebe?
Danke!
MfG