Autor Thema: Alte Formulierungen?  (Gelesen 4350 mal)

birmi

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Alte Formulierungen?
« am: September 13, 2005, 19:32:02 Nachmittag »
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Ihre Auskunft: Im Zwischenzeugnis wurde die Leistung wie folgt beurteilt:
Er verfügt über sehr gute Fachkenntnisse, die er mit hohem Engagement und viel Eigeninitiative in sein Aufgabengebiet einbringt. Er agiert sehr selbstständig und mit großer Sorgfalt, weshalb er unser uneingeschränktes Vertrauen genießt. Sowohl Quantität  als auch die Qualität seiner Arbeitsergebnisse erfüllen hohe Ansprüche.

Er ist ein teamorientierter und kooperativer Mitarbeiter, der aufgrund seiner aufgeschlossenen und freundlichen Art bei seinen Vorgesetzten als auch Kollegen gleichermaßen beliebt und geschätzt ist. Aufgrund seiner vorbehaltlosen Bereitschaft zur sachlichen Zusammenarbeit und nicht zuletzt wegen seiner kreativen Lösungsfindung wird er von seinen Kunden sehr geschätzt. Sein Verhalten ist geprägt von Korrektheit und Loyalität.

Dieses Zwischenzeugnis wurde auf eigenen Wunsch wegen Vorgesetztenwechsels erstellt. Wir bedanken uns für seine bisher erbrachten guten Leistungen und freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.

Nachdem bei der Personalabteilung reklamiert wurde, dass eine abschließende Leistungsbeurteilung fehle, begründete die Mitarbeiterin dies damit, dass das Zeungis nach "neuem Stil" geschrieben wurde und Formulierungen wie "stets zur vollen Zufriedenheit" usw. veraltet seien. Auch sei das Zeugnis als gut einzustufen.

Sind Sie derselben Auffassung?

Viele Dank für Ihre Mühe

Klaus Schiller

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Alte Formulierungen?
« Antwort #1 am: September 14, 2005, 22:35:55 Nachmittag »
Es gibt immer mal wieder Fachbuchautoren, die neue Konzepte entwickeln, um die Zeugnisschreibung zu vereinfachen, z.B. ZEUSS - Zeugnisse Ergebnis- Und Stärkenorientiert Schreiben" von Karl-Heinz List, erschienen im Sparkassenverlag. Hier beispielsweise wird auf die Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit verzichtet.  

Es führt aber zu weit, hier von einem "neuen System" zu sprechen, das ein altes ablöst. Das ist nicht der Fall. Die Leistungszusammenfassung ist der wichtigste Teil eines Zeugnisses, ihr Fehlen kann immer zu Ungunsten des Beurteilten interpretiert werden.

So hat das Bundesarbeitsgericht am 23.6.1960 geurteilt:
Das Zeugnis darf infolge des gewählten Ausdruckes oder der gewählten Satzstellung nicht zu Irrtümern oder Mehrdeutigkeiten bei Dritten führen; solche Irrtümer und Mehrdeutigkeiten können z.B. dann entstehen, wenn üblicherweise nach der Verkehrssitte aufgenommene Sätze ausgelassen werden.

Leider schreiben Sie nicht, welchen Beruf Sie ausüben, so dass zuverlässige Aussagen zum Zeugnis nicht möglich sind. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:  http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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