Autor Thema: Altgesellenregelung abgelehnt  (Gelesen 7050 mal)

Markus

  • Gast
Altgesellenregelung abgelehnt
« am: März 01, 2012, 23:46:12 Nachmittag »
Hallo, ich habe mein Zeugnis bei der zuständigen HWK vorgelegt mit der Bitte, es auf Tauglichkeit zur Inanspruchnahme der Altgesellenregelung hin zu prüfen.
Die Zulassung zur Ausführung des Konditoreihandwerks wäre nicht möglich, weil man "in leitender Position" gewesen sein müsse, um die Genehmigung zu erhalten, so der zuständige Mitarbeiter der HWK.
Ich verstehe nicht ganz, was unter einer leitenden Stellung verstanden wird... folgende Auszüge aus meinem Zeugnis machen mich nachdenklich, ob der gute Mann der HWK vielleicht meint, den Allmächtigen spielen zu müssen:

..... Herr xxx ist zudem seit fünf Jahren mit dem Neuaufbau der Konditorei im Rahmen eines Gesamtkonzeptes betraut. Folgende Aufgaben werden in leitender Position eigenverantwortlich von ihm wahrgenommen:
Personalplanung Konditorei
Urlaubsplanung in Absprache mit der Gesamtproduktionsleitung
Rohstoff- und Warenbestellung
Einführung neuer Produkte zur Ergänzung des bestehenden Sortiments
Überwachung und Regulierung der Produktionsabläufe in der Konditorei


Zum Schluss dann noch:

Mit Herrn xxx besitzen wir eine exzellente Fach- und Führungskraft. Wir bedanken uns für die bisherige Zusammenarbeit und hoffen, auch weiterhin erfolgreich mit ihm zusammen arbeiten zu dürfen


Jetzt möchte ich mich nach insgesamt 26 Jahren Berufserfahrung selbstständig machen und bekomme von der HWK Steine in den Weg, weil sie mir die Ausübungsberechtigung verweigern. Kommentar: Alles Tätigkeiten, die man von jedem besseren Gesellen sowieso erwartet.
Vielleicht hat jemand einen Rat. Ich erwäge schon, einen Anwalt einzuschalten und die Sache rechtlich prüfen zu lassen.


 

Peter

  • Gast
Re: Altgesellenregelung abgelehnt
« Antwort #1 am: Juli 12, 2024, 12:05:52 Nachmittag »
Hallo, meiner Erfahrung nach gibt es keine Altgesellenregelung Paragraph 7. Die HWK wird solange auf dee leitenden Tätigkeit herumreiten bis man aufgibt. Ich glaube das noch nie jemand  Paragraph 7 genehmigt bekommen hat. Egal was im Zeugnis drin steht. Der Grund ist die Meisterprüfung kostet ca.  Gebühren ca 4500€ und der  Paragraph 7 ca.300€. Damit ist alles gesagt.


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