Autor Thema: Änderung Arbeitgeberzeugnis  (Gelesen 3511 mal)

Marc

  • Gast
Änderung Arbeitgeberzeugnis
« am: März 10, 2010, 13:34:13 Nachmittag »
Hallo,

ich habe im Juni 2008 meine Ausbildung mit Erfolg abgeschlossen. Leider wurde ich danach nicht weiter beschäftigt. Für mich stand dann fest, dass ich studiere. Mir wurde das Zeugnis von meinem Arbeitgeber per Post zugesandt. Das Zeugnis hab ich leider nur überflogen und dann weggepackt. Nun bin ich auf der Suche nach einem Arbeitsplatz. Bei einem Vorstellungsgespräch wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass das Zeugnis einiger Änderungen bedarf, d.h. es muss dringend geändert werden, weil es absolut nicht zu meinen Gunsten geschrieben ist. Auch ist mir aufgefallen, dass dieses Zeugnis keine Unterschrift hat.
Mein damaliger Arbeitgeber stellt sich nun absolut quer und meinte, die Einspruchsfrist ist verjährt. War das Zeugnis ohne Unterschrift überhaupt gültig?
Für eine schnelle Antwort danke ich.

Viele Grüße
Marc

Mike

  • Gast
Re: Änderung Arbeitgeberzeugnis
« Antwort #1 am: März 11, 2010, 00:49:31 Vormittag »
Man muss unterscheiden zwischen dem Anspruch auf ein Zeugnis und dem Berichtigungsanspruch. Der Anspruch auf Erstellung eines Zeugnisses (Ersterfüllung) besteht drei Jahre lang. Der Anspruch auf Berichtigung eines bereits ausgestellten Zeugnisses ist sehr viel schneller verwirkt. Eine klare Frist gibt es dafür nicht, aber Arbeitsgerichte haben Klagen auf Berichtigung wiederholt abgelehnt, wenn der Arbeitnehmer zu lange (ab 6 Monate nach Erhalt) gewartet hat, bevor er eine Berichtigung eingefordert hat. Dabei ist es völlig unerheblich, ob das Zeugnis zugunsten des Beurteilten ausfällt oder nicht. Man sollte daher jedes Zeugnis sofort nach Erhalt fachmännisch prüfen lassen (siehe www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php) und bei Bedarf zeitnah reklamieren.
Wenn das Dokument tatsächlich keine Unterschrift trägt, ist es kein Zeugnis, sondern nur ein Zeugnis-Entwurf. Das hätte dir natürlich auch früher auffallen müssen, aber rein rechtlich bist du noch im Rahmen der drei Jahre, hast also nach wie vor Anspruch auf ein Zeugnis. Ich kann mir vorstellen, dass der Arbeitgeber behauptet, dir seinerzeit ein unterzeichnetes Zeugnis ausgehändigt zu haben und ggf. die Echtheit des Dokumentes anzweifelt. Eine Kopie sollte aber in der Personalakte liegen. Ich rate dazu, dem Arbeitgeber gegenüber möglichst höflich aufzutreten und streit zu vermeiden. Du bist für ein gutes Zeugnis auf sein Wohlwollen angewiesen. 


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