Autor Thema: Anspruch auf Arbeitszeugnis  (Gelesen 2740 mal)

monimo

  • Gast
Anspruch auf Arbeitszeugnis
« am: Juni 03, 2007, 23:08:27 Nachmittag »
Hallo,
gibt es denn eine Frist, nach deren Ablauf ein Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet ist ein Arbeitszeugnis auszustellen?
Würde mich über eine Antwort sehr freuen. Daaaanke!
Monimo

Maggy

  • Gast
Anspruch auf Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: Juni 05, 2007, 11:00:27 Vormittag »
Das wird bei den "Häufigen Fragen" beantwortet, siehe http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php#8
Wie lange nach dem Ausscheiden kann man noch ein Zeugnis anfordern?
Wie alle Ansprüche unterliegt auch der Zeugnisanspruch der Verjährung. Früher betrug die Verjährungsfrist 30 Jahre. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts, das zum 01.01.2002 in Kraft getreten ist, wurde die Verjährungsfrist auf drei Jahre gekürzt. Ausnahmen bilden tariflichvertragliche Ausschlussfristen, im Öffentlichen Dienst z.B. sechs Monate, im Baugewerbe oft nur zwei Monate. Praktische Vorraussetzung für den Zeugnisanspruch ist allerdings, dass man sich noch an den ehemaligen Arbeitnehmer erinnern kann. Quelle: Beden/Janßen: Arbeitszeugnisse


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Anspruch auf Arbeitszeugnis

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