Frau..... erledigte die ihr übertragenden Aufgaben stets zur unser vollen zufriedenheit, dabei hat die ihre Eigenständigkeit unter Beweis gestellt.
Die Aussage verweist auf die Gesamtnote 2, der Hinweis auf Eigenständigkeit ist für sich betrachtet nicht negativ. Bei einer umfassenden Berufserfahrung wäre es aber z.B. seltsam, dass explizit die Eigenständigkeit "unter Beweis gestellt" wurde.
Das Verhalten von Fr. .... gegenüber Kollegen und Vorgestzen war stets einwandfrei.
Werden die Kollegen entgegen der Hierarchie vor den Vorgesetzten genannt, gilt dies als Kritik am Verhalten gegenüber den Vorgesetzten.
Fr. .... verläßt unsere Einrichtung auf eignen Wunsch. Wir wünschen Ihr für den weiteren beruflichen und privaten Lebensweg viel Erfolg und Gottes Segen.
Neben dem obligatorischen Dank und Bedauern sollte die Schlussformulierung auch das Beendigungsdatum nennen und "weiterhin" viel Erfolg wünschen. Andernfalls entsteht der Eindruck, dass der Erfolg bislang ausgeblieben ist. Personalpronomen ("Wir wünschen Ihr ") werden übrigens klein geschrieben, es handelt sich nicht um eine Anrede.