Autor Thema: Arbeitgeber Zeugnis  (Gelesen 3495 mal)

Adelheid

  • Gast
Arbeitgeber Zeugnis
« am: August 09, 2005, 12:00:35 Nachmittag »
Frau ........ , geb. ............., wohnhaft..............., war in der Zeit vom 01.10.2003 bis 30.06.2005 als Sachbearbeiterin  in der ----------- beschäftigt.

Zu ihren Aufgaben gehörten:

 Die Kirchenvorstände der ihr anvertrauten Kirchengemeinden in allen Vermögens- und Verwaltungsangelegenheiten zu unterrichten und zu beraten
 Den gesamten Zahlungsverkehr der Kirchengemeinden zu erledigen und zu verbuchen
 Die gesamte Abwicklung und Verwaltung von Personalangelegenheiten der Kirchengem.   , unter Beachtung Kirchenaufsichtsrechtlicher , steuerrechtlicher sowie sozialversicherungsrechtlicher Erfordernisse
 Die Wahrnehmung der Aufgaben der Vermögensverwaltung, insbesondere die der Liegenschaftsverwaltung
 Die umfassende Vorbereitung zur Aufstellung der Haushaltspläne zur Ermöglichung einer genehmigten Beschlussfassung durch die Kirchenvorstände
 Die rechtzeitige Aufstellung der Jahresrechnung der Kirchengemeinden und deren Unterstützung im Zusammenhang mit der Durchführung des Genehmigungsverfahrens bei der erzbischöflichen Behörde
 Die Führung vorgeschriebener Verwaltungsbücher
 Die Vor – und Nachbereitung sowie die Teilnahme an den Sitzungen der Kirchenvorstände

Frau ..... erledigte die ihr übertragenden Aufgaben stets zur unserer vollen Zufriedenheit, dabei hat Sie ihre Eigenständigkeit unter Beweis gestellt.

Das Verhalten von Frau....... gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war stets einwandfrei.

Frau ........ verlässt unsere Einrichtung auf eigenen Wunsch. Wir wünschen Ihr für den weiteren beruflichen und privaten Lebensweg viel Erfolg und Gottes Segen



.................
Geschäftsführer

Ich habe auf eigenen Wunsch das Arbeitsverhältnis aufgekündigt, wegen Mobbing seitens des Arbeitgebers nach meiner etwas längeren nicht selbst verschuldeten Krankheit  (acht Wochen, Unfall).  
Ich würde gerne die Bewertung dieses Zeugnisses wissen, da ich mich in der Bewerbungsphase befinde. Das Arbeitszeugnis wurde erst nach Anforderung von meiner Seite aus vom Arbeitsgeber ausgestellt. Daher  habe ich mein jetzt erhaltenes Arbeitsszeugnis meinen Bewerbungen noch nicht beigefügt, dies wird aber jetzt Zeit, sonst könnten bei meinen Bewerbungen negative Eindrücke entstehen.
 
Vorab Dank.

Klaus Schiller

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  • Beiträge: 1639
Arbeitgeber Zeugnis
« Antwort #1 am: August 10, 2005, 01:35:17 Vormittag »
Die sogenannte Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit fasst die Einzelwertungen (Bereitschaft, Befähigung, Fachwissen, Arbeitsweise...) zu einer Gesamtnote zusammen.
Diese Einzelwertungen fehlen hier, was als "beredtes Schweigen" gedeutet werden kann (Leistungen wurden nicht erbracht).

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Zu den übrigen Punkten hatte ich bereits in Ihrem zweiten Beitrag Stellung bezogen (siehe weiter unten).

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie konkrete Dienstleistungsangebote hier: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php


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Frau..... erledigte die ihr übertragenden Aufgaben stets zur unser vollen zufriedenheit, dabei hat die ihre Eigenständigkeit unter Beweis gestellt.
Die Aussage verweist auf die Gesamtnote 2, der Hinweis auf Eigenständigkeit ist für sich betrachtet nicht negativ. Bei einer umfassenden Berufserfahrung wäre es aber z.B. seltsam, dass explizit die Eigenständigkeit "unter Beweis gestellt" wurde.

Das Verhalten von Fr. .... gegenüber Kollegen und Vorgestzen war stets einwandfrei.
Werden die Kollegen entgegen der Hierarchie vor den Vorgesetzten genannt, gilt dies als Kritik am Verhalten gegenüber den Vorgesetzten.

Fr. .... verläßt unsere Einrichtung auf eignen Wunsch. Wir wünschen Ihr für den weiteren beruflichen und privaten Lebensweg viel Erfolg und Gottes Segen.
Neben dem obligatorischen Dank und Bedauern sollte die Schlussformulierung auch das Beendigungsdatum nennen und "weiterhin" viel Erfolg wünschen. Andernfalls entsteht der Eindruck, dass der Erfolg bislang ausgeblieben ist. Personalpronomen ("Wir wünschen Ihr ") werden übrigens klein geschrieben, es handelt sich nicht um eine Anrede.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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