Autor Thema: Arbeits- oder Zwischenzeugnis  (Gelesen 3854 mal)

Gast

  • Gast
Arbeits- oder Zwischenzeugnis
« am: Mai 23, 2005, 15:56:50 Nachmittag »
Einen schönen guten Tag,
glücklicherweise kann/muss ich mein(e) Zeugnis(se) selbst schreiben.
Ich arbeite seit 7 Jahren als Chefarztsekretärin (Landkreis). Mein letzter Chef ging in den Ruhestand. Sein Stellvertreter wurde bis zum Eintreffen des neuen Chefs kommissarischer Leiter. Darf ich davon ausgehen, dass beides Zwischenzeugnisse sind?
In der Zeit der kommissarischen Leitung habe ich vertretungsweise auch für das Sekretariat der Geschäftsführung gearbeitet. Kann ich für diese Vertretungszeit (insgesamt ca. 3-4 Wochen) ein Zeugnis verlangen?

Sozusagen nebenher habe ich meinen Ex-Chef, der auch Honorarkonsul war, unterstützt durch Telefon- und Schreibarbeiten, Erstellen von Einladungen usw.. Ist es sinnvoll für solche Tätigkeiten ein gesondertes Zeugnis (mit Konsularkopf) zu verlangen und bei evtl. Bewerbungen vorzulegen, oder vermittelt dies eher einen negativen Eindruck, da der Aussteller die gleiche Person ist?
Für eine Antwort danke ich im Voraus.
M. G.

arbeitszeugnis.de

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 303
Arbeits- oder Zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: Mai 24, 2005, 23:19:16 Nachmittag »
Ich arbeite seit 7 Jahren als Chefarztsekretärin (Landkreis). Mein letzter Chef ging in den Ruhestand. Sein Stellvertreter wurde bis zum Eintreffen des neuen Chefs kommissarischer Leiter. Darf ich davon ausgehen, dass beides Zwischenzeugnisse sind?
Ein Abschlusszeugnis erhält man, wenn das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers beendet wird. Das Ausscheiden eines Vorgesetzen beendet nicht das Arbeitsverhältnis, in solchen Fällen kann aber, wenn gewünscht, ein Zwischenzeugnis ausgestellt werden.

In der Zeit der kommissarischen Leitung habe ich vertretungsweise auch für das Sekretariat der Geschäftsführung gearbeitet. Kann ich für diese Vertretungszeit (insgesamt ca. 3-4 Wochen) ein Zeugnis verlangen?
Für einen Beurteilungszeitraum von nur vier Wochen wäre ein eigenes Zwischenzeugnis unverhältnismäßig. Diese Vertretungstätigkeit kann sicher in das nächste Zwischenzeugnis mit einfließen.  

Sozusagen nebenher habe ich meinen Ex-Chef, der auch Honorarkonsul war, unterstützt durch Telefon- und Schreibarbeiten, Erstellen von Einladungen usw.. Ist es sinnvoll für solche Tätigkeiten ein gesondertes Zeugnis (mit Konsularkopf) zu verlangen und bei evtl. Bewerbungen vorzulegen, oder vermittelt dies eher einen negativen Eindruck, da der Aussteller die gleiche Person ist?
Diese Frage kann ich Ihnen ohne Kenntnis der genauen Umstände, z.B. hinsichtlich eines separaten Arbeitsvertrags, leider nicht beantworten. Wenn "sozusagen nebenher" bedeutet, dass Sie sich während der Arbeitszeit um private Belange Ihres Vorgesetzten gekümmert haben, sollte dies natürlich nicht auch noch dokumentiert werden.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Arbeits,- Zwischenzeugnis

Begonnen von Alex

1 Antworten
2439 Aufrufe
Letzter Beitrag April 03, 2013, 20:02:38 Nachmittag
von Kalli66
xx
Arbeits Zwischenzeugnis Neu Anfordern

Begonnen von eteregator

1 Antworten
2970 Aufrufe
Letzter Beitrag August 23, 2012, 13:03:20 Nachmittag
von Mike
xx
Ist Arbeits- bzw. Zwischenzeugnis so in Ordnung? (hauptsächlich Tätigkeiten)

Begonnen von Arbeitnehmerin86

2 Antworten
3555 Aufrufe
Letzter Beitrag September 08, 2010, 12:28:13 Nachmittag
von Maggy
xx
Anaylyse Arbeits- / Zwischenzeugnis

Begonnen von Wolverine

1 Antworten
1759 Aufrufe
Letzter Beitrag März 03, 2016, 08:05:09 Vormittag
von Wolverine