Autor Thema: Arbeitsgerichtsverfahren - Arbeitszeugniss gut oder mies?  (Gelesen 6057 mal)

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Arbeitsgerichtsverfahren - Arbeitszeugniss gut oder mies?
« am: Juni 02, 2005, 16:18:32 Nachmittag »
Hallo,

ich habe ein Arbeitsgerichtsverfahren geführt um mein Arbeitszeugniss ändern zu lassen.
Habe jetzt folgendes erhalten.
Was haltet Ihr davon?
Ich habe das Arbeitszeugniss damals am 13.02.2003 erhalten.

"Zeugnis

Frau XXX, geboren am XX.XX.XX war vom 01.02.99 bis zum 31.10.2002 als Kassiererin bei uns beschäftigt.
In dieser Tätigkeit hatte Sie für ein Jahr die Kassenaufsicht und war verantwortlich für die Erstellung der Arbeitspläne und Urlaubseinteilungen. Ebenso führte Sie die Kassenanmeldung- / Abmeldung und die dazugehörigen Abrechnungen durch.
Sie verfügt über das erforderliche Fachwissen. Sie hatte eine gute Arbeitsauffassung.
Sie zeigte sich bei der Einarbeitung in neue Aufgabenbereiche flexibel und aufgeschlossen. Frau XXX erledigte ihre Aufgaben stets mit Sorgfalt und Genauigkeit.
Die Qualität ihrer Arbeit entsprach den Erwartungen.
Die Arbeitsleistung erfolgte stets zur vollen Zufriedenheit. Das Verhalten gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Arbeitskollegen war stets gut.
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgte am 31.10.2002
Wir wünschen Frau XXX weiterhin viel Erfolg.
XXXX, den 13.02.2003
Unterschrift"

Ein Bekannter meinte nun das das Arbeitszeugniss mies ist.
Sollte ich nocheinmal nachbessern lassen? Ist das heute, nach über 2 Jahren, noch möglich?

Vielen vielen Dank für eure Hilfe.
Sabine

arbeitszeugnis.de

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Arbeitsgerichtsverfahren - Arbeitszeugniss gut oder mies?
« Antwort #1 am: Juni 02, 2005, 21:18:17 Nachmittag »
Die Leistungszusammenfassung ("stets zur vollen Zufriedenheit") entspricht der Gesamtnote 2. Mehrere Punkte machen aber misstrauisch:

- ...hatte Sie für ein Jahr die Kassenaufsicht (wann genau? bzw. ab wann und warum nicht mehr?)

- Sie verfügt über das erforderliche Fachwissen (=ihr Wissen erfüllte nur die Mindestanforderung)

- Frau XXX erledigte ihre Aufgaben stets mit Sorgfalt und Genauigkeit (aber ohne Engagement??! Wo sind die dynamischen Attribute wie "motiviert", "engagiert", "zielorientiert"?)

- Die Qualität ihrer Arbeit entsprach den Erwartungen (Mindestanforderung, Note 4).

-  Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgte am 31.10.2002 (aus welchem Grund?)

- Wir wünschen Frau XXX weiterhin viel Erfolg (aber nicht "alles Gute"? Und wo ist der Dank, wo das Besdauern über das Ausscheiden?)

- "... den 13.02.2003" (warum erfolgte die Ausstellung so spät? Gab es eine gerichtliche Auseinandersetzung?)
 
Urteile der Arbeitsgerichte lehnten einen Anspruch auf Berichtigung bereits nach 6, 7 Monaten des Zuwartens ab. Dem Arbeitgeber sollte demnach nach Monaten nicht mehr zugemutet werden, sich noch einmal mit einem Zeugnis befassen zu müssen. Eine verbindliche Rechtsauskunft kann Ihnen aber nur ein Anwalt erteilen, wir führen lediglich eine Sprachberatrung durch. Wir können Ihnen die "Hotline Arbeitsrecht" (0190-846 353 596; 1,86 €/Minute) der Kanzlei Wengersky empfehlen (siehe auch http://www.wengersky.de/serviceline.shtml).
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de

Sandy76

  • Gast
Arbeitszeugniss welche Note entspricht das
« Antwort #2 am: Dezember 19, 2005, 16:40:39 Nachmittag »
Hallo habe mein arbeitszeugniss von meinem Chef, heute bekommen daran steht: Sie war stets pünktlich und freundlich gegenüber den Patienten und erledigigte alle Aufgaben zu meiner Zufriedenheit.

Welche Note hab ich denn?

Klaus Schiller

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  • Beiträge: 1639
Arbeitsgerichtsverfahren - Arbeitszeugniss gut oder mies?
« Antwort #3 am: Dezember 19, 2005, 19:54:01 Nachmittag »
Die Aussage "...erledigte alle Aufgaben zu meiner Zufriedenheit" verweist nun auf die Gesamtnote 4. Entscheidend ist aber immer der Gesamteindruck, der durchaus schlechter sein kann.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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