Hallo zusammen,
mich interessiert die Meinung anderer zu folgendem, fiktiven Sachverhalt:
Arbeitnehmer (A) hat z.B. zum 31.03. das Unternehmen verlassen. Er hat seine Stelle zuvor unter Beachtung der arbeitsvertraglichen Vorgaben (bei individuell geschlossenem Arbeitsvertrag) fristwahrend gekündigt (fast sechs Monate vorher).
In dem Unternehmen existieren bereits Zeugnisvorlagen. Es handelt sich dabei um qualifizierte Zeugnisse. Am Tag des Ausscheidens kann das Zeugnis durch den AG noch nicht vorgelegt werden, dem A wird aber mitgeteilt, dass dies nun bald passieren würde.
Im Oktober desselben Jahres hat der A das Zeugnis noch immer nicht erhalten und wendet sich an den AG. Der A hatte anfangs noch auf die Einhaltung der Zusage, dass das Zeugnis bald übermittelt würde, vertraut. Danach war er aber selber beruflich eingespannt und konnte sich nicht mehr darum kümmern.
In der Zeit seit dem Ausscheiden des A sind nun am alten Arbeitsplatz neue Erkenntnisse über den Arbeitsbereich des A bekannt geworden, die durch den AG als nachteilig für ihn bezeichnet werden. Der A soll Fehler bei seiner Arbeit begangen haben.
Auf Nachfrage des A teilt der AG nun mit, dass es wohl besser wäre, kein Zeugnis anzufordern, da dies dann sehr schelcht ausfallen würde.
Der A könnte seinerseits aber ggf. mittels Zeugenaussage nachweisen, dass der in Rede stehende Sachverhalt beim AG gar nicht durch den A sondern durch einen früheren Kollegen bearbeitet wurde, der mittlerweile das Unternehmen ebenfalls verlassen hat. Der Kollege würde ggf. die Aussage des A bestätigen.
Meine Frage nun: Das Zeugnis ist auf den Zeitpunkt des Ausscheidens auszustellen. So war es auch vereinbart. Dürften solche Erkenntnisse daher grds. überhaupt Eingang in ein solches Zeugnis finden ?
Vielen Dank im Voraus und mfG
Stefan G.