Autor Thema: Arbeitszeugnis - bessere Erkenntnis !?  (Gelesen 2139 mal)

Stefan G.

  • Gast
Arbeitszeugnis - bessere Erkenntnis !?
« am: Oktober 29, 2011, 18:14:47 Nachmittag »
Hallo zusammen,

mich interessiert die Meinung anderer zu folgendem, fiktiven Sachverhalt:

Arbeitnehmer (A) hat z.B. zum 31.03. das Unternehmen verlassen. Er hat seine Stelle zuvor unter Beachtung der arbeitsvertraglichen Vorgaben (bei individuell geschlossenem Arbeitsvertrag) fristwahrend gekündigt (fast sechs Monate vorher).

In dem Unternehmen existieren bereits Zeugnisvorlagen. Es handelt sich dabei um qualifizierte Zeugnisse. Am Tag des Ausscheidens kann das Zeugnis durch den AG noch nicht vorgelegt werden, dem A wird aber mitgeteilt, dass dies nun bald passieren würde.

Im Oktober desselben Jahres hat der A das Zeugnis noch immer nicht erhalten und wendet sich an den AG. Der A hatte anfangs noch auf die Einhaltung der Zusage, dass das Zeugnis bald übermittelt würde, vertraut. Danach war er aber selber beruflich eingespannt und konnte sich nicht mehr darum kümmern.

In der Zeit seit dem Ausscheiden des A sind nun am alten Arbeitsplatz neue Erkenntnisse über den Arbeitsbereich des A bekannt geworden, die durch den AG als nachteilig für ihn bezeichnet werden. Der A soll Fehler bei seiner Arbeit begangen haben.

Auf Nachfrage des A teilt der AG nun mit, dass es wohl besser wäre, kein Zeugnis anzufordern, da dies dann sehr schelcht ausfallen würde.

Der A könnte seinerseits aber ggf. mittels Zeugenaussage nachweisen, dass der in Rede stehende Sachverhalt beim AG gar nicht durch den A sondern durch einen früheren Kollegen bearbeitet wurde, der mittlerweile das Unternehmen ebenfalls verlassen hat. Der Kollege würde ggf. die Aussage des A bestätigen.

Meine Frage nun: Das Zeugnis ist auf den Zeitpunkt des Ausscheidens auszustellen. So war es auch vereinbart. Dürften solche Erkenntnisse daher grds. überhaupt Eingang in ein solches Zeugnis finden ?

Vielen Dank im Voraus und mfG

Stefan G.

Parag66

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis - bessere Erkenntnis !?
« Antwort #1 am: Oktober 30, 2011, 16:30:25 Nachmittag »
Da ist es sicher das beste, sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Aus meiner eigenen Einschätzung kann man nicht darauf beharren, dass ein Zeugnis verbindlich mit dem Kenntnisstand des letzten Arbeitstages erstellt wird. Dann würde der Arbeitgeber ja wider besseren Wissens bewerten. Ob die Vorwürfe nun zutreffen oder nicht ist dabei doch eigentlich irrelevant, das muss halt unabhängig vom Datum der Austellung geklärt werden.

Kennst du das folgende Urteill? Es passt nicht 100%ig zu deiner Frage, aber es zeigt, dass nachträglich bekannt gewordene Umstände (unabhängig davon ob das nun stimmt oder nicht) ins Zeugnis aufgenommen werden.

Zitat
Jeder Arbeitnehmer kann bei der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber ein qualifiziertes Zeugnis verlangen. Entspricht das erteilte Zeugnis nach Form und Inhalt nicht den tatsächlichen und rechtlichen Anforderungen, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Berichtigung des Zeugnisses. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer ein "neues" Zeugnis auszustellen. Bei der Erstellung dieses Zeugnisses ist der Arbeitgeber an den bisherigen, vom Arbeitnehmer nicht beanstandeten Zeugnistext gebunden. Eine Ausnahme greift nur für den Fall ein, dass dem Arbeitgeber nachträglich Umstände bekannt werden, die die Leistung oder das Verhalten des Arbeitnehmers in einem anderen Licht erscheinen lassen.
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. Juni 2005 - 9 AZR 352/04


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