Die hier verwendeten Standard-Zeugnisformulierungen aus der Zeugnis-Fachliteratur bzw. Zeugnisprogrammen (z.B."...setzte umfassendes Fachwissen in seinem Arbeitsbereich ein" oder "durch seine schnelle Auffassungsgabe erledigte er auch neue Arbeitssituationen stets sicher und gut") eigenen sich eher nicht für soziale Berufe. Hierfür gibt es - auch in der Literatur - eigene Formulierungen (z.B. "... konnte er dank seines ausgeprägten Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögens klare Richtlinien aufzeigen und wurde so für viele der Betreuten zu einer wichtigen Bezugsperson, wobei er stets ein angemessenes Verhältnis von Nähe und Distanz wahrte").
Im Zeugnis fehlen zudem unverzichtbare bzw. zu erwartende Angaben. Insbesondere fehlt die unverzichtbare Leistungszusammenfassung (z.B. "...erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit"), ohne die eine Gesamtnote nicht zugeordnet werden kann. Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft). Auffällig ist in diesem Zusammenhang u.a. auch, dass der wichtige Dank für die erbrachten Leistungen fehlt.
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http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php