Autor Thema: Bitte um Hilfe bei der Bewertung  (Gelesen 2994 mal)

Muppet

  • Gast
Bitte um Hilfe bei der Bewertung
« am: Mai 11, 2012, 11:13:44 Vormittag »
Hallo,

könntet Ihr mir bitte eure Meinung zu folgenden Formulierungen in meinem Arbeitszeugnis sagen? Für mich hört sich das irgendwie nicht wirklich gut an :-(


Herr ... beherrschte seinen Arbeitsbereich umfassend und hat sich engagiert in sein neues Aufgabengebiet eingearbeitet.

Herr ... erkannte Probleme weitgehend selbständig, fand praktikable Lösungen und verfolgte nachhaltig die vereinbarten Ziele.

Herr ... arbeitete zuverlässig und im Rahmen seiner Aufgabenstellung selbstständig.
Er bearbeitete und erledigte seine Aufgaben planvoll und systematisch.
Auch hohem Arbeitsaufwand und Termindruck war er gewachsen.

Herr ... lieferte eine unseren Erwartungene entsprechende Arbeitsqualität.

Die ihm übertragenen Aufgaben erfüllte er zu unserer vollen Zufriedenheit.

Sein Verhalten gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit einwandfrei.

Kalli66

  • Gast
Re: Bitte um Hilfe bei der Bewertung
« Antwort #1 am: Mai 11, 2012, 13:04:43 Nachmittag »
An sich ist das Note 3, aber ohne Kenntnis der Umstände (z.B. Beruf) ist das nur eine grobe Einschätzng (siehe Hinweise oben). Schau mal zum Vergleich in die  Notenskala unter http://www.arbeitszeugnis.de/notenskala-leistungszusammenfassung.php. Einzelne Aussagen wie "Herr ... lieferte eine unseren Erwartungene entsprechende Arbeitsqualität" würde ich auch nur mit der Note 4 bewerten.

Muppet

  • Gast
Re: Bitte um Hilfe bei der Bewertung
« Antwort #2 am: Mai 11, 2012, 13:53:21 Nachmittag »
Vielen Dank für die schnelle Antwort :-) O.k. ich war im IT-Support tätig, hier das gesamte Zeugnis. Gehe ich richtig in der Annahme, das dieses Zeugnis als unterdurchschnittlich zu bezeichnen ist? In diesem Fall würde ich einen Anwalt zu rate ziehen, ansonsten würde ich mir die Kosten sparen.

Herr ...,geborenam ... in ..., war in der Zeit vom ... bis
... in unserem Unternehmenals lT-Techniker beschäftigt.

ln unserem Unternehmen betreuen wir kleine und mittelständische Unternehmen in den
Bereichen lT-Management,Serversysteme, Storage, Kommunikation, Security, Netzwerke und Webdesign.

Die Tätigkeit von ... umfasste im Wesentlichen folgende Aufgaben:

System und Netzwerk integration/Administration
Installation Clients Windows 2OO7/XP
Konfiguration Clients Windows 2O07/XP
Backupverwaltung VRANGER, Acronis, Backup Exec
Serververwaltung WindowsServer 2003/2008 R2 und VMWare ESX
Netzwerkverwaltung(Switches,Router, Firewalls)
Terminalserververwaltung
Exchange 2007
Installation von CAD-Software
Hardware(Austausch einzelner Komponenten an PC / Server)

Seine Aufgaben im Support waren:
Kundensupport intern/extern
Hard- & Softwarebestellungen für intern und extern
1st- Level Support und im 2nd-Level Support
Remotesupport(Fastviewer, Teamviewer, RemoteDesktop)


Jetzt kommt der Teil vom ersten Beitrag (siehe Oben) und dann.......

Herr ... verlässt uns zum 31.05.2012.

Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken wir uns und wünschen Herrn ...für
die Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute.

Maggy

  • Gast
Re: Bitte um Hilfe bei der Bewertung
« Antwort #3 am: Mai 12, 2012, 16:03:00 Nachmittag »
Es ist etwas komplizierter, weil es nicht nur darum geht, welche Noten vorhanden sind (bei dir Note 3 und 4), sondern auch was nicht vorhanden ist. Ganz wichtig ist dabei die Dauer der Beschäftigung (siehe den Hinweistext ganz oben). Das Zeugnis sollte z.B. genauer auf Kenntnisse und Erfolge eingehen. Ich kann den Zeugnistest von arbeitszeugnis.de empfehlen, kostet um die 20 euro und zeigt im Detail auf, was im Zeugnis fehlt, was die Aussagen bedeuten und wie man es besser formulieren kann. Ein Anwalt kann dir helfen Änderungen durchzusetzen, wenn der Arbeitgeber sich querstellt. Aber ich würde erstmal auf Grundlage eines Zeugnistests freundlich anfragen, ob der Arbeitgeber nicht vielleicht bereit ist, Änderungen freiwillig umzusetzen. Wenn du direkt mit dem Anwalt kommst wirkt das ggf. sehr ruppig. Manche Arbeitgeber fügen sich den Forderungen eines Anwalt, entfernen dann aber wichtige Angaben wie den Dank und ein Bedauern des Ausscheidens, auf die kein Rechtsanspruch besteht.  Dann hat man zwar sein Recht bekommen, aber das Zeugnis hat sich verschlechtert.


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