Autor Thema: Arbeitszeugnis - Elternzeit  (Gelesen 2915 mal)

lm0805

  • Gast
Arbeitszeugnis - Elternzeit
« am: Februar 11, 2007, 22:29:25 Nachmittag »
Ich bräuchte dringend mal Hilfe:

Muss im Arbeitszeugnis die Elternzeit mit angegeben werden? Lieber wäre es mir, wenn diese nicht mit aufgeführt werden würde. Ist das Pflicht oder kann man dies aus Kulanz auch auslassen?

Vielen Dank!

Maggy

  • Gast
Arbeitszeugnis - Elternzeit
« Antwort #1 am: Februar 15, 2007, 14:25:28 Nachmittag »
Dazu gibt es ein neues Urteil vom BAG:

Der Arbeitgeber darf in einem Zeugnis die Elternzeit eines Arbeitnehmers nur dann erwähnen, sofern sich die dadurch ergebende Ausfallzeit als eine wesentliche Unterbrechung der Beschäftigung darstellt.
Das ist dann der Fall, wenn die Elternzeit nach Lage und Dauer erheblich ist und wenn bei ihrer Nichterwähnung für Dritte der falsche Eindruck entsteht, die Beurteilung des Arbeitnehmers beruhe auf einer tatsächlichen Arbeitsleistung während des Arbeitsverhältnisses.
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. Mai 2005 - 9, 10.01.2006
siehe
siehe auch http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Recht auf ein Zeugnis wenn ich in Elternzeit gehe ?

Begonnen von cateye_77

1 Antworten
3301 Aufrufe
Letzter Beitrag Februar 28, 2006, 12:21:54 Nachmittag
von Nero
xx
muss die elternzeit ins zeugnis?

Begonnen von arbeitsbiene

1 Antworten
2772 Aufrufe
Letzter Beitrag Januar 22, 2007, 21:14:12 Nachmittag
von Mike
xx
Zeugnis nach Elternzeit und Unternehmerwechsel

Begonnen von Anastasia

1 Antworten
3105 Aufrufe
Letzter Beitrag September 14, 2005, 23:01:56 Nachmittag
von Klaus Schiller
xx
Zwischenzeugnis vor Antritt Elternzeit

Begonnen von Sandra

1 Antworten
15279 Aufrufe
Letzter Beitrag Januar 25, 2006, 13:18:57 Nachmittag
von Klaus Schiller