Autor Thema: Arbeitszeugnis Formulierungen  (Gelesen 3194 mal)

Gast1

  • Gast
Arbeitszeugnis Formulierungen
« am: August 17, 2011, 16:51:06 Nachmittag »
Hallo!

Habe heute nach 8 Wochen Wartezeit und mehrmaliger Nachfrage endlich mein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten.
Nun habe ich es mir bestimmt schon 10x durchgelesen und werde aber nicht wirklich schlauer daraus...
Ich würde mich freuen, wenn ich hier ein bisschen Hilfe und Aufschluss über die Formulierungen bekomme!!!




Frau xy hat ihre guten Fachkenntnisse laufend mit großem Erfolg in der Praxis angewandt. Wir lernten sie als eine engagierte und aufgeschlossene Mitarbeiterin kennen, die ihre Tätigkeiten mit vollem Einsatz erfolgreich ausführte. Die Arbeitsqualität war stets überdurchschnittlich. Darüber hinaus war sie eine motivierte Mitarbeiterin, die die ihr gesetzten Ziele verfolgte. Sie beherrschte ihr Arbeitsgebiet umfassend.

Sie war teamfähig und förderte die Zusammenarbeit. Frau xy erfüllte ihre Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit. Ihr Verhalten gegenüber Kollegen, Vorgesetzten und Kunden war einwandfrei.

Frau xy verlässt uns zum --. Für die stets gute Zusammenarbeit sind wir zu Dank verpflichtet. Wir bedauern es außerordentlich, diese gute  Mitarbeiterin zu verlieren und wünschen ihr beruflich und persönlich alles Gute.




Dankeschön lg

Demel

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis Formulierungen
« Antwort #1 am: August 19, 2011, 14:51:55 Nachmittag »
Das sind Standardflosklen, vermutlich gut gemeint, die teilweise aber veraltet sind, siehe z.B. :

"Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung "wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt" sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich "freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin" gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist. - Urteil des LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99"

Die Noten reichen von Note 1 (zu unserer vollsten Zufriedenheit) über Note 2 ("ihre guten Fachkenntnisse laufend mit großem Erfolg in der Praxis angewandt") bis zur Note 3 ("war sie eine motivierte Mitarbeiterin").  Mehr kann man dazu ohne Kenntnis des Kontextes leider nicht sagen, siehe Hinweise ganz oben zur Nutzung des Forums


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