Autor Thema: Anforderung eines quali. Zwischenzeugniss  (Gelesen 3899 mal)

resedoma

  • Gast
Anforderung eines quali. Zwischenzeugniss
« am: August 09, 2007, 17:01:45 Nachmittag »
:) Hallo hätte da mal ein kleines Problem.
Meine Personalabteilung hat mir gesagt, ich muß eine Begründung nennen wenn ich ein quali. Zwischenzeugniss erhalten möchte.
Also evtl.Arbeitsplatzwechsel oder ähnliche Gründe, und dies sei gesetzlich bestimmt.??
Und dies muß schriftlich erfolgen. Dies weißich ja, aber von einer Begründung habe ich noch nichts gehört.!! :(
Gruß resedoma

Mike

  • Gast
Anforderung eines quali. Zwischenzeugniss
« Antwort #1 am: August 10, 2007, 19:19:21 Nachmittag »
Dazu findest du alles Weitere in der Rubrik "Häufige Fragen":  http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php

Da heißt es :
Wann hat man Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat ein Arbeitnehmer gemäß § 109 der Gewerbeordnung Anspruch auf Erstellung eines Zeugnisses. Vor dem Zeitpunkt der Beendigung steht dem Arbeitnehmer lediglich in Ausnahmefällen die Erstellung eines sogenannten Zwischenzeugnisses zu. Hier sind bezüglich der Form und des Inhalts dieselben Grundsätze wie für das Zeugnis zu beachten. Allerdings müssen die Formulierungen des Zwischenzeugnis nicht mit denen des Schlußzeugnisses übereinstimmen.
Ein Anspruch auf die Ausstellung eines Zwischenzeugnissses kann beispielsweise bestehen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer demnächst kündigen will oder auch der Arbeitnehmer selbst an einer Kündigung interessiert ist. In diesen Fällen soll das Zwischenzeugnis dem Arbeitnehmer die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz erleichtern. Weiterhin kann einem Zwischenzeugnis bei Versetzungen innerhalb eines Unternehmens, bei Wechsel des Vorgesetzten oder bei Änderung der Unternehmensstruktur Bedeutung zukommen. Quelle
Das Bundesarbeitsgericht urteilte: Bei der Auslegung des Begriffes "triftiger Grund" ist nicht kleinlich vorzugehen. Als triftige Gründe für den Anspruch auf ein Zwischenzeugnis werden allgemein anerkannt: Bewerbung um eine neue Stelle, Vorlage bei Behörden und Gerichten, Stellung eines Kreditantrages, strukturelle Änderungen im Betriebsgefüge, z.B. Betriebsübernahme durch einen neuen Arbeitgeber oder Konkurs, sowie bevorstehende persönliche Veränderungen des Arbeitnehmers, z.B. Versetzung, Fort- und Weiterbildung, geplante längere Arbeitsunterbrechungen ab etwa einem Jahr oder auch Wehr- oder Zivildienst.- BAG 21.1.1993 - 6 AZR 171/92


Man sollte schon allein deshalb einen guten Grund haben, weil sonst der Arbeitgeber noch denkt, man wolle das Unternehmen verlassen und deshalb ein Zwischenzeugnis (zu Bewerbungszwecken).  Somit steht man dann ggf. auf der Abschussliste.

resedoma

  • Gast
vielen Dank für die ausführliche Erklärung....
« Antwort #2 am: August 11, 2007, 12:33:02 Nachmittag »
:D Hallo und guten Tag...
ich möchte mich für die prompte und schnelle Antwort bedanken.
Hat mirsehrweiter geholfen....
Vielen Dank...Gruß resedoma :P


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
verspätete Anforderung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

Begonnen von Eva

1 Antworten
2834 Aufrufe
Letzter Beitrag Februar 27, 2009, 23:55:27 Nachmittag
von Mike
xx
Fragen zur Anforderung eines Zwischenzeugnisses

Begonnen von Konrad

2 Antworten
3633 Aufrufe
Letzter Beitrag Juli 14, 2007, 16:42:53 Nachmittag
von Konrad
xx
Bitte um Bewertung des Zwischenzeugniss

Begonnen von Kerstin

0 Antworten
1323 Aufrufe
Letzter Beitrag März 30, 2015, 14:47:35 Nachmittag
von Kerstin
xx
Zwischenzeugniss beim Vorgesetzten Wechsel

Begonnen von Gregor

2 Antworten
6006 Aufrufe
Letzter Beitrag Mai 03, 2007, 15:12:53 Nachmittag
von Gregor