Autor Thema: Arbeitszeugnis; gut oder schlecht?  (Gelesen 2860 mal)

krummel

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Arbeitszeugnis; gut oder schlecht?
« am: August 17, 2005, 17:40:27 Nachmittag »
Wie können nachfolgende Formulierungen im Zeugnis beurteilt werden?

Frau X, geboren am xx war vom 01.11.2003 bis 31.08.2005 in unserer Abteilung XXX als XX beschäftigt.
Ihr Aufgabengebiet umfasste im Einzelnen:
- xxx
- xxx
- xxx
- xxx
- xxx
- xxx

Frau X arbeitete sich aufgrund ihrer guten fachlichen Kenntnisse sehr schnell in ihr Arbeitsgebiet ein. Sie war jederzeit bereit, durch Teilnahme an unseren Weiterbildungskursen ihre Kenntnisse zu erweitern und diese auch direkt in die Praxis umzusetzten.
Die von ihr gezeigten Arbeitsergebnisse entsprachen stets unseren hohen Anforderungen.
Frau X arbeitete außerordentlich zuverlässig und verantwortlich und löste die ihr gestellten Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit.
Im Rahmen ihrer Hotline Tätigkeit zeigte sich Frau X als stets geduldige, freundliche und kompetente Ansprechpartneri, die von unseren Kunden sehr geschätzt wurde.
Ihr Verhalten gegenüber orgesetzten und Kollegen war jederzeit einwandfrei.
Aufgrund ihrer freundlichen und hilfsbereiten Art war sie bei unseren Kunden und Geschäftspartner sehr beliebt.
Frau X verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch zum 31.08.05.
Wir bedauern ihre Entscheidung sehr und bedanken uns für die stets gute Zusammenarbeit.
Wir wünschen Frau X für ihre weitere berufliche und private Zukunft viel Erfolg und alles Gute.

Klaus Schiller

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Arbeitszeugnis; gut oder schlecht?
« Antwort #1 am: August 18, 2005, 03:27:37 Vormittag »
Die Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit verweist auf die Gesamtnote 2+. Die Einzelwertungen bewegen sich allerdings eher im Noten-Bereich 2-3. Die Aussagen „bedanken uns“ und „den (hohen) Anforderungen stets entsprochen“ sind sogar deutlich  unterdurchschnittlich. Denn ebenso wie beim Grad der Zufriedenheit muss die Basisformulierung der Note 4 („…alle Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt“, „…unseren Anforderungen entsprochen“) für eine überdurchschnittliche Note deutlich aufgewertet werden („stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“; „…unseren Anforderungen in jeder Hinsicht in allerbester Weise entsprochen“).

Aber: Ganz ohne Kenntnis des Berufes und der konkreten Aufgaben lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie konkrete Dienstleistungsangebote hier: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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