Autor Thema: Arbeitszeugnis mit der Bitte um Beurteilung  (Gelesen 3075 mal)

einfach-ich

  • Gast
Arbeitszeugnis mit der Bitte um Beurteilung
« am: April 01, 2007, 20:04:56 Nachmittag »
Ich habe ein Zwischenzeugnis von meinem AG angefordert und erhalten. Bitte gebt mal eure Meinungen dazu ab, insbesondere zu dem Wort "insgesamt":

Zuerst ist auf einer Seite aufgeführt seit wann ich im Unternehmen bin und was ich für Tätigkeiten ausführe. Die komplette Beurteilung besteht praktisch nur aus folgendem Absatz:

Herr XXX ist ein sehr fleißiger und zuverlässiger Mitarbeiter, der insgesamt sehr gute Leistungen erbringt. Die ihm übertragenen Aufgaben erledigt er stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Wegen seines freundlichen, kollegialen und hilfsbereiten Wesens ist er bei Vorgesetzten und Kollegen sehr geschätzt und beliebt.

Dieses Zwischenzeugnis wird auf Antrag von Herrn XXX ausgestellt.


Dazu sollte ich erwähnen, dass ich dort 1998 meine Ausbildung begann und anschließend bis heute dort beschäftigt. Es handelt sich dabei um eine "normale" Sachbearbeiterstelle im öffentlichen Dienst.

Danke schon mal!

Stefan68

  • Gast
Arbeitszeugnis mit der Bitte um Beurteilung
« Antwort #1 am: April 03, 2007, 14:45:26 Nachmittag »
Zitat
Herr XXX ist ein sehr fleißiger und zuverlässiger Mitarbeiter, der insgesamt sehr gute Leistungen erbringt.

Das ist missverständlich. Das sehr unvorteilhafte Adverb "insgesamt" wird in der Zeugnissprache generell nur im Sinne von "im Großen und Ganzen, nicht aber im Detail" verstanden und verweist auf eine mangelhafte Leistung. Auch wenn es im vorliegenden Zeugnis wohl im Sinne von "die Leistung zusammenfassend" gemeint ist, sollte eine negative Deutung unbedingt vermieden werden.

Bei einer so langen Beschäftigungszeit ist die Wertung natürlich erschreckend kurz. Es wird zu ganz wichtigen Aspekten wie Fähigkeiten, Wissen/ Kompetenz, Erfolgen usw. gar nichts gesagt. Ist das alles "nicht der Rede wert"? Oder sehen die Zeugnisse deiner Kollegen auch so aus?  Ich würde dem Chef eine deutlich ausführlichere Variante als Alternativvorschlag vorlegen.

zbdrariI

  • Gast
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« Antwort #2 am: März 15, 2024, 00:50:54 Vormittag »
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