Autor Thema: Arbeitszeugnis Probezeit: Darf es negativ sein?  (Gelesen 5723 mal)

it-dev

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Arbeitszeugnis Probezeit: Darf es negativ sein?
« am: März 17, 2006, 13:13:24 Nachmittag »
Hallo,

ich wurde in der Probezeit gekündigt. Habe dort jetzt 2,5 Monate gearbeitet. Darf der Arbeitgeber mir ein negatives Zeugnis austellen, wenn ich noch in der Probezeit war? In der Firma lief viel schief, weil vieles auch schlecht geplant war und der Chef nicht wirklich gut mit seinem Personal umgehen kann. Ich habe jetzt angst das er mich schlecht beurteilt. Meiner meinung nach, kann ich nichts dafür das die Sachen so gelaufen sind. Deshalb meine Frage.

Gruß
it-dev

Ira Bond

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Arbeitszeugnis Probezeit: Darf es negativ sein?
« Antwort #1 am: März 17, 2006, 16:11:56 Nachmittag »
Ein negatives Zeugnis ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Das Zeugnis soll vollständig sein und entsprich der Wahrheit.

egal dass Sie nur 2,5 Monate da waren.  Sie haben das recht auf einem zeugnis und das recht auf Berichtigung. Anderfalls können Sie AG verklagen.

Waren Sie in Angestellte Verhältnis? Dann verlangen Sie ein 'qualifiziertes, wohlwollendes, dem Beruf fortkommendes Zeugnis' in gegensatz zur eine Einfachen zeugnis.

Mag sein, dass es nicht so viel zu sagen ist da Sie nur kurz da waren.  Anderseitskonnte sein, dass Sie in dieser Zeit Prozesse Optimiert haben oder ähnliches. Müssen Sie wissen

Allerdings wie Sie vielleicht davon gehört haben gibt es Methoden für den Arbeitgeber (AG) etwas negatives zu aüssern im dem er es so gut formuliert, dass es auf dem ersten Blick positv aussieht.

Nur ein von vielen Beispiele: "Hr. X war immer Punktlich"  Klingt zwar positv, dass X immer rechtzeitig zur Arbeit erschien aber Punktlichkeit ist eine selbstverständlichkeit und sollte im Zeugnis gar nich erwähnt.  Wenn erwähnt gibt es den Eindruck, dass ausser Punktlichkeit gibts nichts positves über X zu sagen.

Lass den AG das zeugnis schreiben. Dann wenn Sie sich selber in zeugnissprache nicht auskennen, lass es überprufen.

Bei dieser website arbeitszeugnis.de ist das möglich. Ich habe dieser Dienst selber nicht benutzt so ich kann sie nicht beurteilen.

Ein Anwalt wäre teuer und sie kenne sich nicht immer so gut aus leider.

also viel Glück.

Klaus Schiller

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Arbeitszeugnis Probezeit: Darf es negativ sein?
« Antwort #2 am: März 17, 2006, 17:59:19 Nachmittag »
Vorsicht: Die Behauptung Ein negatives Zeugnis ist grundsätzlich nicht erlaubt ist falsch.

Jeder Arbeitnehmer hat zwar Anspruch auf ein wahres und wohlwollendes Zeugnis, das bedeutet aber nicht, dass jedes Zeugnis der Note gut oder sehr gut entsprechen muss. Mit anderen Worten: Es besteht kein prinzipieller Anspruch auf ein gutes Zeugnis!

Der Unterschied zwischen wohlwollender und guter Bewertung ist folgender: Wenn einem schlechten Mitarbeiter im Zeugnis bescheinigt wird, dass er "faul und unfähig" war, mag das wahr sein, aber es ist nicht wohlwollend. Wird im jedoch bescheinigt, dass er sich zumindest bemüht hat, ist dies wahr und zugleich wohlwollend. Unabhängig davon entspricht natürlich auch diese Aussage der Note mangelhaft. Der Gesetzgeber verlangt also konstruktive statt destruktiver Kritik, aber keinesfalls verlangt er Schönfärberei.  

Eine umfangreiche Erläuterung finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/einfuehrung2.php.
 
Wenn Sie das Zeugnis von Experten entwerfen lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

it-dev

  • Gast
Arbeitszeugnis Probezeit: Darf es negativ sein?
« Antwort #3 am: März 17, 2006, 19:37:57 Nachmittag »
Ja ich weiss das man diese floskeln benuzt, ich habe auch schon selbst mein arbeitszeignis "übersetzt". Das ist auch kein Problem für mich. Schließlich gibt es viele Seiten, wo man das machen kann.

Aber ich habe einmal was gelesen, z.b. wenn man erst 4 wochen beim betrieb ist. Und dann geht, darf man nihct schlecht beurteilt werden. Also in Floskelform natürlich. Also er darf dann keine 5 haben.
Gilt das bei mir auch? Weil ich ja in der Probezeit war!

Ich glaube das mein AG es extra machen wird, weil er seine fehler nicht einsieht.

Danke

Klaus Schiller

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Arbeitszeugnis Probezeit: Darf es negativ sein?
« Antwort #4 am: März 17, 2006, 22:05:16 Nachmittag »
Noch einmal: Es gibt keinen prinzipiellen Anspruch auf ein gutes Zeugnis, unabhängig von der Beschäftigungszeit. Wenn die Leistungen während der kurzen Beschäftigungszeit nach Ansicht des Arbeitgebers objektiv mangelhaft waren, kann er sie auch so bewerten. Eine andere Frage ist die der Beweislast. Anbei noch einmal der Link zu weiteren Informationen: http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php

Hier heißt es beispielsweise zur Beweislast:
Sie haben Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, in dem Ihre Tätigkeiten (bis auf Unwesentlichkeiten abgesehen) umfassend wiedergegeben und Ihre Leistung und Führung gerecht beurteilt wird. Erfüllt das Arbeitszeugnis Ihrer Ansicht nach diese Anforderungen nicht (siehe auch "Gründe für eine unrichtige Zeugnisbewertung") und scheitern auch Versuche der gütlichen Einigung mit dem Arbeitgeber, so können Sie Ihren Anspruch auf Berichtigung gerichtlich durchsetzen. Dabei ist es bei einem unterdurchschnittlichen Arbeitszeugnis so, dass Ihr Arbeitgeber beweisen muss, dass die Beurteilung zutreffend ist. Verlangen Sie hingegen eine überdurchschnittliche Beurteilung (gut oder sehr gut), dann müssen Sie darlegen und beweisen, dass Ihre tatsächlichen Leistungen diese Beurteilung rechtfertigen. In der Praxis kommt es hierauf jedoch nicht an, denn solche Prozesse enden in aller Regel mit einem Vergleich. Der Arbeitnehmer kann also fast immer noch etwas „herausholen“. Knackpunkt ist, dass im Arbeitsgerichtsprozess keine Erstattung der Anwaltskosten stattfindet. Sofern also Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht übernimmt, müssen Sie abwägen, ob Ihnen ein gutes Arbeitszeugnis so viel wert ist. Gerne wird Ihnen vorab ein Rechtsanwalt einen Überblick über die zu erwartenden Kosten geben.


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