Autor Thema: Arbeitszeugnis unterdurchschnittlich  (Gelesen 5092 mal)

Esiul

  • Gast
Arbeitszeugnis unterdurchschnittlich
« am: Juli 12, 2006, 23:29:38 Nachmittag »
Hallo im Forum !

Nach meiner Eigenkündigung (Mobbing), die in 2 unerfreulichen Strafanzeigen (Hausfriedensbruch und Beleidigung) meines Chefs gegen eine von mir mitgebrachte Zeugin gipfelte, erhielt ich von meinem ehemaligen Arbeitgeber jetzt mein Zeugnis. Wie nicht anders zu erwarten ist dies ziemlich unterdurchschnittlich. Rund 5 Monate vorher (insgesamt 1 Jahr Beschäftigung dort) hatte man mir jedoch ein Zwischenzeugnis mit einer durchweg sehr guten Beurteilung ausgestellt.

Ich würde gerne von Euch wissen, ob Ihr folgendes auch vorfindet:
- das Weglassen von Notwendigem (wie Leistungsbeurteilung, Sozialverhalten, jegliche positiven Adjektive, das Führungsverhalten, die Anzahl der Mitarbeiter etc.)
- das Betonen von Selbstverständlichem (Teilnahme an Dienstberatung)
- der Fehler in der Adresse im Kopf (falsche Hausnummer) = als Geringschätzung zu werten ?
- die eine oder andere verschleierte Zeugnisformulierung ("an persönlicher Qualifizierung interessiert", "stets kommunikativ und aufgeschlossen")
- die Schlußformulierung unvollständig / so zulässig ist (die Erwähnung "ihrer Kündigung" anstelle von z.B. "hat uns auf eigenen Wunsch verlassen"; der Dank für die geleistete Arbeit fehlt auch völlig)

Ich war insgesamt 13 Monate lang als Projektleiterin bei einem Verein eingestellt und hatte dort 52 Mitarbeiter fachlich wie auch personell anzuleiten. Nach 9 Monaten wurde die Leitung des einen Projektes auf Weisung meines Chefs an einen Kollegen übertragen (mittels Änderungsvereinbarung) und ich mußte mich die letzten 2 1/2 Monate auf die fachliche Anleitung konzentrieren. Beide Projekte habe ich erfolgreich abgeschlossen. (Das Arbeitsergebnis des 2. Projektes wird überhaupt nicht erwähnt !)

Nun zu den betreffenden Textpassagen:

Frau XY
XYZ Strasse 8A (die richtige Hausnummer = 47)

...... Berlin

Zeugnis

"Frau XY ..."

"Ihre Aufgabe war die Leitung zweier Projekte zur Erfassung und Bearbeitung XYZ Daten. Ab März 2006 übernahm sie die fachliche Anleitung des Projektes "...".

"Zu Frau XY Aufgaben gehörten die Projektleitung einschließlich fachlicher und administrativer Aufgabenstellungen, Koordinierung der anfallenden Arbeiten und des Mitarbeitereinsatzes, die fachliche Anleitung von Mitarbeitern, die Termin- und Qualitätskontrolle. Des weiteren hatte sie Aufgabenstellungen für die Öffentlichkeitsarbeit zu leisten."

"Frau XY war Teilnehmerin an der Dienstberatung der Geschäftsführung des Instituts."


"Frau XY hat die im Stellenplan und zur Projektleitung übertragenen Aufgaben entgegengenommen und erfüllt."

"Frau XY war an ihrer persönlichen Qualifizierung interessiert und zeigte sich stets kommunikativ und aufgeschlossen."

"Unter ihrer fachlichen Anleitung konnte die Broschüre "....." erarbeitet und fertiggestellt werden."

"Hervorzuheben ist ihre gute Zusammenarbeit mit der XYZ- Behörde."


"Abschließend kann festgestellt werden, daß Frau XY in ihrer Arbeit am Institut erfolgreich war, wir bedauern ihre Kündigung zum 30.06.06 sehr und wünschen ihr auf ihrem weiteren beruflichen Weg viel Erfolg."

Was meint Ihr dazu ?

Ganz lieben Dank für Eure Antwort !!!!

Esiul


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