Autor Thema: Ist das pers. Verhalten unterdurchschnittlich bewertet?  (Gelesen 2809 mal)

Mausebär

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Ist das pers. Verhalten unterdurchschnittlich bewertet?
« am: März 19, 2006, 11:10:48 Vormittag »
Herr Schiller,

ich bin Kreditanalystin bei einer Genossenschaftsbank und habe ein Zwischenzeugnis aufgrund des anstehenden Ruhestands meines Vorgesetzten angefordert.

Der Satz, um den es geht, betrifft mein persönl. Verhalten und lautet:

"Ihr Verhalten gegenüber Mitarbeitern, Kollegen und Vorgesetzten ist gut."

Es ist unstrittig, daß eine "nicht so gute" Verhaltensbeurteilung gewollt ist. Das hat er mir unter 4 Augen bereits zugegeben, würde es aber natürlich nicht vor Zeugen wiederholen. Zu dieser Aussage veranlaßt hat ihn die Tatsache, daß ich vor einiger Zeit zusammen mit einigen Kollegen den Betriebsrat um Unterstützung in einer Angelegenheit gebeten hatte. Das hat er persönlich genommen und sieht das als Angriff gegen sich. Ich weiß, daß die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat kein Grund ist, eine neg. Beurteilung abzugeben, aber wie soll ich`s beweisen?

Mir ist bekannt, daß die Zeugnisaussage keinesfalls der Note "gut" entspricht. Da es leider nicht auszuschließen ist, daß sich ein Arbeitsgerichtsprozeß anschließt, ist für mich folgende Frage entscheidend:

---> soll die Zeugnisaussage ein UNTERdurchschnittliches Verhalten beschreiben? Dann hätte ja der Arbeitgeber die Beweispflicht im Prozeß.
---> ist die Aussage nur als befriedigend, d.h. DURCHSCHNITTLICH zu sehen? Dann müßte ich ja Nachweise bringen, daß ich eine bessere  Verhaltensbeurteilung verdiene. Das ist wohl kaum möglich.

Das Zeugnis ist mit Hilfe eines Programms der Bank verfaßt worden, aus dem sich vermutlich ergeben würde, ob das Urteil "befriedigend" oder schlechter gewollt war, aber dieses Programm wird vom Vorstand so sehr gehütet, daß nicht einmal der Betriebsrat Einsicht hat.

---> Wie könnte ich also ohne dieses Programm"raster"beweisen, daß die Zeugnisaussage UNTERdurchschnittliches  Verhalten wiedergeben soll? Der Vorgesetzte wird sich erst einmal darauf zurückziehen, daß ja schließlich "gut" im Zeugnis steht, so nach dem Motto: "was wollen Sie eigentlich, die Beurteilung ist doch gut...!"

Ich danke im voraus für Ihre schnelle Hilfe,
viele Grüße

Mausebär

Klaus Schiller

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Ist das pers. Verhalten unterdurchschnittlich bewertet?
« Antwort #1 am: März 19, 2006, 16:39:48 Nachmittag »
Die Aussage entspricht der Note 3, die identische Formulierungsweise findet sich mehrfach in der Fachliteratur:

"Sein ausgeglichenes, aber bestimmtes Wesen sicherte ihm ein gutes Verhältnis zu Mitarbeitern, Kollegen und Vorgesetzten."

"Mit den Kollegen und den Vorgesetzten ist er gut zurechtgekommen".

"Sein Verhalten gegenüber Kollegen, Vorgesetzten und Kunden war gut".

Zum Vergleich die Aussagen in der Note 4:
"Seine Führung war ohne Tadel. Gegenüber den Kollegen verhielt er sich korrekt "(Vorgesetzte fehlen).

"Sein Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war akzeptabel".

"Sein Verhalten gegenüber Kollegen und auch Vorgesetzten war zufriedenstellend".

"Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen ist nicht zu beanstanden".
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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