Autor Thema: Beurteilung Zeugnis  (Gelesen 2656 mal)

karabul

  • Gast
Beurteilung Zeugnis
« am: März 19, 2006, 11:13:48 Vormittag »
Wer kann mir helfen wie dieses Zeugnis zu Beurteilen ist?



Herr xxx, geb. am xxxxx arbeitete seit dem 01.05.2003 als
Fleischer in leitender Funktion in unserem Edeka–Aktiv–Markt in xxx.

Herr xxx war während dieser Zeit zuständig für die Zerlegung, die
Veredelung, die Bestellung und den Verkauf unserer Fleisch- und Wurstwaren.

Wir haben Herrn xxx als einen engagierten und qualifizierten Mitarbeiter
kennen gelernt. Er hat umfassende und vielseitige Fachkenntnisse, die er auch  
erfolgreich einsetzte. Zudem verfügt er über eine gute Auffassungsgabe und
arbeitet stets gründlich und zuverlässig.
Herr xxx arbeitete sicher und selbständig stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war vorbildlich.

Wir bedauern sehr, dass Herr Schmalz uns zum 31.03.2006 auf eigenen Wunsch verlässt und wünschen ihm für die persönliche und berufliche Zukunft alles Gute.

Danke euch schon mal.
MfG Carloman

Klaus Schiller

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Beurteilung Zeugnis
« Antwort #1 am: März 19, 2006, 16:24:21 Nachmittag »
Dies ist ein typisches Standard-Zeugnis der Note 2. Typisch deshalb, weil die verwendeten Textbausteine in keiner Weise auf das Qualifikationsprofil eines Fleischers abgestimmt sind, d.h. die Wertung ist sehr knapp, unpersönlich und pauschal. Eine angemessene Würdigung überdurchschnittlicher Leistungen sollte hingegen individueller ausfallen, wozu in den Personalabteilungen oft die Zeit fehlt. Bei einer Neubewerbung ist die Aussagekraft des Zeugnisses dann sehr gering.  

So gehen Ihre Fähigkeiten als Fleischer sicherlich über eine rasche Auffassungsgabe hinaus. Auch das Verhalten gegenüber Kunden könnte detaillierter beschrieben werden. Unerwähnt bleiben der Arbeitserfolg und die Führungsleistung (siehe "in leitender Funktion"), insbesondere Durchsetzungsvermögen und Motivation der unterstellten Mitarbeiter sind hier wichtig.  
Dass zudem auch ein Dank fehlt und heutzutage unübliche Formulierungen wie "wir haben ihn kennen gelernt als..." verwendet werden, schmälert ebenfalls die Glaubwürdigkeit des Zeugnisses.
(Vergleiche auch folgendes Urteil: "Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung "wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt" sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich "freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin" gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist. - LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99")

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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