Autor Thema: Arbeitszeugnis zu schlecht..wie vorgehen?  (Gelesen 3239 mal)

kristin25

  • Gast
Arbeitszeugnis zu schlecht..wie vorgehen?
« am: August 17, 2006, 00:38:56 Vormittag »
Hallo,

ich wurde im November 2004 gekündigt und habe daraufhin auch mein Zeugnis bekommen.Dachte es wäre alles ok.
Habe aber nach ein paar Monaten festgestellt, dass das ganz schöner Schrott ist mit was die mich da abspeisen wollen. Habe meinem Abteilungsleiter mehrere Briefe geschrieben, dass er es korrigieren soll.Er hat nie darauf reagiert. Dann habe ich eine Schule begonnen und nicht mehr an mein Zeugnis gedacht.Nun brauch ich es aber dringend zum Bewerben.
Ich habe ihn angerufen und es ihm gesagt und er meint der große Chef hat es geschrieben und er kann da auch nichts tun.
Die Chefsekretärin fühlt sich auch nicht dafür zuständig.Ich soll mich schriftlich an Chef wenden.
Ich weiß gar nicht was ich glauben soll, denn der Chef schreibt sonst nie die Zeugnisse.
Wäre es zu spät fürs Arbeitsgericht?
Danke für eure Antworten.
Achja, was ich noch hinzufügen muss...ich hatte schon einen Rechtsstreit mit dieser Firma wegen einer Abfindung.

Maggy

  • Gast
Arbeitszeugnis zu schlecht..wie vorgehen?
« Antwort #1 am: August 18, 2006, 11:55:07 Vormittag »
Puh, schwieriger Fall. Der Anspruch auf Berichtigung ist recht schnell verwirkt, so in etwa nach einem Jahr.  Der eigentliche Weg ist:

1) man lässt das Zeugnis direkt nach Erhalt "auf Herz und Nieren" prüfen
2) man setzt sich mit dem Arbeitgeber in Verbindung und bittet freundlich um Berichtigung/ Änderung
3) wenn das keinen Erfolg hat, fordert man den Arbeitgeber mit Fristsetzung zur Berichtigung auf und legt einen Eigenentwurf bei, der den eigenen Vorstellungen entspricht (siehe http://www.ra-diedrich.de/taetigkeitsfelder/popup_arbeitsrecht/texte/zeugnisaenderung.htm)
4) wenn auch das keinen Erfolg hat folgt die Klage, wobei es dann meist recht schnell zu einer außergerichtlichen Einigung kommt. Wichtig ist natürlich schon, dass man seine Chancen von vorn herein realistisch einschätzt.

Vermutlich warst Du mit Deiner ersten Korrekturaufforderung noch im Zeitrahmen, aber Du hättest dann "Nägel mit Köpfen" machen sollen.
Es kann aber auch sein, dass durch Deine Briefe trotz fehlender Fristsetzung der Berichtigungsanspruch nicht verwirkt ist. Das kann ich Dir leider nicht sagen.  

Aber abgesehen von der rein rechtlichen Seite: Es hat Dir ja noch niemand gesagt, dass man Deinen Wunsch nach Berichtigung nicht erfüllen wird, man hat Dich nur weitergeleitet. Mein Tip wäre: wende Dich an den Chef, aber sei dir absolut sicher, was Du geändert haben willst und wie genau das aussehen soll! Wenn Du dann versehentlich Fehler einbaust oder was Heikles übersiehst, hast Du ein Eigentor geschossen.

Genauere Infos findest du er auf der Seite, z.B. hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php
http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php (Stichwort Berichtigung)
http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Viel Erfolg!


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