Puh, schwieriger Fall. Der Anspruch auf Berichtigung ist recht schnell verwirkt, so in etwa nach einem Jahr. Der eigentliche Weg ist:
1) man lässt das Zeugnis direkt nach Erhalt "auf Herz und Nieren" prüfen
2) man setzt sich mit dem Arbeitgeber in Verbindung und bittet freundlich um Berichtigung/ Änderung
3) wenn das keinen Erfolg hat, fordert man den Arbeitgeber mit Fristsetzung zur Berichtigung auf und legt einen Eigenentwurf bei, der den eigenen Vorstellungen entspricht (siehe
http://www.ra-diedrich.de/taetigkeitsfelder/popup_arbeitsrecht/texte/zeugnisaenderung.htm)
4) wenn auch das keinen Erfolg hat folgt die Klage, wobei es dann meist recht schnell zu einer außergerichtlichen Einigung kommt. Wichtig ist natürlich schon, dass man seine Chancen von vorn herein realistisch einschätzt.
Vermutlich warst Du mit Deiner ersten Korrekturaufforderung noch im Zeitrahmen, aber Du hättest dann "Nägel mit Köpfen" machen sollen.
Es kann aber auch sein, dass durch Deine Briefe trotz fehlender Fristsetzung der Berichtigungsanspruch nicht verwirkt ist. Das kann ich Dir leider nicht sagen.
Aber abgesehen von der rein rechtlichen Seite: Es hat Dir ja noch niemand gesagt, dass man Deinen Wunsch nach Berichtigung nicht erfüllen wird, man hat Dich nur weitergeleitet. Mein Tip wäre: wende Dich an den Chef, aber sei dir absolut sicher, was Du geändert haben willst und wie genau das aussehen soll! Wenn Du dann versehentlich Fehler einbaust oder was Heikles übersiehst, hast Du ein Eigentor geschossen.
Genauere Infos findest du er auf der Seite, z.B. hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.phphttp://www.arbeitszeugnis.de/faq.phphttp://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php (Stichwort Berichtigung)
http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.phphttp://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.phpViel Erfolg!