mir wurde nach über 15 Jahren Firmenzugehörigkeit als Versicherungskauffrau gekündigt. Im ersten Satz steht mein Name und mein Geburtsdatum und der Arbeitsbeginn, jedoch nicht das Arbeitsende, so dass die lange Firmenzugehörigkeit nicht sofort zu erkennen ist. Sie arbeitete - auf eigenen Wunsch- verkürzt. Ist die Aussage "auf eigenen Wunsch" nötig? Nach der 14 Punkte umfassenden Aufzählung meiner Arbeiten wird meine Unterschriftsvollmacht erwähnt, sollte hier dann nicht auch die Höhe der Vollmacht angegeben sein? Auf der zweiten Seite erfolgt nun über eine halbe Seite in knappen Sätzen die Beurteilung - Während ihrer Tätigkeit in unserem Hause war sie hochmotiviert und identifizierte sich mit ihren Aufgaben und dem Unternehmen. Sie war eine Mitarbeiterin die ihre umfangreichen Arbeiten zielstrebig und termingerecht (letzteres ist wohl selbstverständlich, oder?) erledigte. Desweiteren bestätigen wir gerne, dass sie planvoll, zweckgerichtet und mit Übersicht arbeitete. Frau XXX arbeitete zuverlässig und gewissenhaft. Sie bewieß (falsch geschrieben) Fleiß,Verantwortungsbewußtsein, Initiative und Selbstständigkeit. FrauXXX besitzt eine gute Auffassungsgabe und war an allen geschäftlichen Vorgängen interessiert. Insgesamt wurde zu neun Punkten in maximal eineinhalb Zeilen Stellung genommen, davon wurde drei Mal mit "jederzeit" oder "immer" formuliert. Mit dem heutigen Tag scheidet Frau XXX auf eigenen Wunsch aus unserem U.. aus. Wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute. Also keine Danksagung oder Wünsche für die persönliche Zukunft. Ich habe den Eindruck, dass das Zeugnis zu knapp ausfällt und mit Platzfüllern verlängert wurde. Außerdem klingt für mich manches nicht so toll. Wie beurteilen Sie dies alles?