Autor Thema: Arbeitszeugnis  (Gelesen 4266 mal)

JulieMai@web.de

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Arbeitszeugnis
« am: September 15, 2005, 16:43:54 Nachmittag »
Wann muss das Schlusszeugnis dem Zwischenzeugnis entsprechen??

Klaus Schiller

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Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: September 15, 2005, 18:04:38 Nachmittag »
Ich möchte Sie auf einige Urteile der Arbeitsgerichte verweisen, die Sie auch in unserer Urteilsdatenbank finden:

1. Der Arbeitgeber kann bei gleicher Beurteilungsgrundlage nicht seine im Zwischenzeugnis zum Ausdruck gekommenen Beurteilungen im Schlusszeugnis ändern; bei einem fünfjährigen Arbeitsverhältnis spricht eine Vermutung dafür, dass die Beurteilungsgrundlage die gleiche geblieben ist, wenn bei Abfassung des Schlusszeugnisses nur 10 Monate seit dem Zwischenzeugnis vergangen sind.
2. Der Grundsatz, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf bestimmte Zeugnisformulierungen hat, bezieht sich nur auf die formale Seite des Zeugnisses. Deshalb kann der Arbeitgeber dazu verurteilt werden, in das Schlusszeugnis die Formulierungen des Zwischenzeugnisses zu übernehmen, wenn seine Änderungsvorstellungen in Wahrheit Abweichungen in der Bewertung sind (z.B. nur "volle Zufriedenheit" statt "vollste Zufriedenheit"). Es macht keinen Unterschied, wenn der Autor des Zwischenzeugnisses für das Schlusszeugnis nicht mehr zur Verfügung steht, sofern er im Rahmen seiner Befugnisse gehandelt hat und den Arbeitgeber wirksam vertreten konnte." - LAG Köln 22.8.1997 - 11 Sa 235/97

Der Arbeitgeber darf im Endzeugnis von einer Beurteilung, die er in einem (aktuellen) Zwischenzeugnis gegeben hat, nicht ohne triftigen Grund abweichen. - LAG München 14.9.1976 - 6 Sa 584/76, Arbeitsrecht in Stichworten (1977) Heft 10, S. 160.

Es obliegt dem Arbeitgeber, das Zeugnis zu formulieren. Soweit er die Grundsätze der Wahrheit und des verständigen Wohlwollens beachtet, ist der Arbeitgeber sowohl in der Wortwahl als auch Satzstellung frei. Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf, daß der Arbeitgeber bei der Erteilung des endgültigen Zeugnisses exakt die Formulierungen aus einem früher abgegebenen Zwischenzeugnis übernimmt. - LAG Düsseldorf 2.7.1976 - 9 Sa 727/76
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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