Die Leistungszusammenfassung ("stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ") verweist auf die Gesamtnote "sehr gut". Die Einzelwertungen fallen allerdings ausgesprochen knapp aus. Es wird lediglich zur Bereitschaft und zur Arbeitsweise Stellung bezogen, nicht aber zu Fähigkeiten (Übersicht, Organisationstalent, Belastbarkeit, Flexibilität, Auffassungsgabe), zum Wissen und zum Erfolg (Termintreue, Qualität).
Auch das Verhalten zu Kunden bleibt unerwähnt, obwohl die Aufgabenbeschreibung explizit auf Kundenkontakt verweist. Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft).
Auch stilistisch gibt es Mängel, z.B. in der Formulierung der Stellenbeschreibung (Zu den Aufgaben von Frau xx gehörte die Auftragsbearbeitung,
die Erstell
ung von Rechnungen und Lieferscheinen..."); derartige stilistische Mängel schmälern die Seriosität eines Zeugnisses. Zudem fallen sie auf einen Beurteilten zurück, der die Fehler nicht bemerkte und reklamierte.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Bitte beachten Sie: Dies ist keine vollständige Zeugnisanalyse, sondern nur ein Kommentar zu beispielhaften Auffälligkeiten. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http:// http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php