Autor Thema: Aufhebungsvertrag - noch Anspruch auf Zeugnisberichtigung??  (Gelesen 3704 mal)

Alex

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Aufhebungsvertrag - noch Anspruch auf Zeugnisberichtigung??
« am: Januar 04, 2006, 18:25:05 Nachmittag »
Hallo!

Ich bin Mitte letzen Jahres freiwillig aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden. Weil ich aufgrund der Aufnahme meiner neuen Tätigkeit die Kündigungsfrist nicht einhalten konnte, haben wir uns nach einigem Hin und Her mit meinem alten Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt. Ich habe vor Weihnachten, nach einigen Monaten also, endlich mein Arbeitszeugnis erhalten und finde es ziemlich unpassend, was ich demnächst von unabhängiger Seite überprüfen lassen werde. Vorab muß ich jedoch klären, ob "Berichtigungsansprüche" überhaupt eine Chance haben, denn

in § 10 Schlußformel des Aufhebungsvertrages steht Folgendes:

"Mit dieser Vereinbarung sind sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, seiner Beendigung und für die Zeit nach Beendigung erledigt und abgegolten, soweit sich aus dieser Vereinbarung nichts anderes ergibt. die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Verreinbarung soll die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berühren."

§ 4 Zeugnis lautet: "Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 30.09.2005 ein qualifiziertes Zeugnis, das sich auf Führung und Leistung erstreckt und im rechtlich zulässigen Rahmen formulierungswünsche des Arbeitnehmers berücksichtigt." (mein Zeugnis habe ich nach freundlicher Aufforderung meinerseits erst kurz vor Weihnachten erhalten)

Meine Frage: Habe ich durch § 8 auf jegliche Ansprüche verzichtet, also auch auf eventuelle Ansprüche ans Zeugnis, sofern dieses wirklich ungerechtfertigterweise negativ ausgefallen ist?

Vielen Dank!

Alex

Klaus Schiller

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Aufhebungsvertrag - noch Anspruch auf Zeugnisberichtigung??
« Antwort #1 am: Januar 04, 2006, 23:36:25 Nachmittag »
Wir führen nur eine Sprachberatung durch, keine Rechtsberatung. Ich empfehle Ihnen den Service von http://www.anwalt.de, da eine Rechtberatung nicht kostenlos und auch nur durch einen Anwalt durchgeführt werden darf. Hier können Sie Ihre rechtliche Frage wahlweise über eine 0190-Nummer (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=tel&pid=10100) oder per E-Mail (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=emb&pid=10100 stellen und bekommen umgehend eine rechtsverbindliche Auskunft. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die gebührenfreie Hotline von http://www.anwalt.de unter 0800/ 269258 33.

Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
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schiller@arbeitszeugnis.de

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Lolly

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VyGPsNwJiJqKJWio
« Antwort #2 am: Juli 11, 2011, 03:38:43 Vormittag »
Fell out of bed feenlig down. This has brightened my day!


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