Autor Thema: Aufzählung  (Gelesen 3758 mal)

Frank

  • Gast
Aufzählung
« am: Juli 22, 2005, 12:46:59 Nachmittag »
Hallo Herr Schiller,
Ich denke dieses Zeugnis ist nicht besonders. Finden sie noch grundsätzliche Auffälligkeiten, die zu beanstanden wären. Wie werden Aufzählungen der Tätigkeit bewertet? Und wie sieht es mit dem Satz :Nur der Vollständigkeit halber....Vielen Dank für ihre Bemühungen


Herr xxxxgeb.xxxx war vom xx bis xx xxxx als Verkäufer beschäftigt,
In dieser Zeit übte er nachfolgende Tätigkeiten aus:
- Selbstständige Betreuung der Käsetheke
- Selbstständige Betreuung des Molkereikühlregals
- Verkaufsfördernde Maßnahmen seiner Verantwortungsbereiche
- Kassieren an einer modernen Scannerkasse
Herrn xxx gelang es durch angepasste Disposition die Abschriften zu Minimieren.Herr xx arbeitete mit Engagement und hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt. Sein Verhalten gegenüber Kollegen, Voegesetzten und Kunden war einwandfrei.
Bersonders hervorzuheben ist, wie durch den Einsatz seiner beruflichen Erfahrung die Neueröffnung unseres Supermarktes sehr schnell vorankam.
Nur der Vollständigkeit halber sei noch angemerkt, dass Herrxx immer ehrlich. fleißig und pünktlich war.
Wir danken Herrnxx für seine geleistete Arbeit und wünschen ihm für seine berufliche und persönliche Zukunft alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen

Klaus Schiller

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Aufzählung
« Antwort #1 am: Juli 22, 2005, 20:47:38 Nachmittag »
Das Zeugnis ist sehr knapp formuliert und entspricht der Gesamtnote 3. Unerwähnt bleiben Aussagen zu Fähigkeiten (Belastbarkeit, Flexibilität), zum Fach- und Produktwissen und vor allem auch zur Arbeitsweise (z.B. Sorgfalt und Genauigkeit beim Kassieren). Der Hinweis auf Ehrlichkeit ist bei Kassieren wichtig, oft erfolgt dies im Zusammenhang mit dem eigentlich veralteten Satz „Nur der Vollständigkeit halber /...Gerne bescheinigen wir, dass er/sie stets ehrlich, fleißig, pünktlich und zuverlässig war.“ Dies ist hier aber nicht abwertend zu verstehen. Ein „freundlicher Gruß“ hat in einem Zeugnis, das ja eine Urkunde ist, allerdings nichts verloren.  

Der Hinweis „Bersonders hervorzuheben ist, wie durch den Einsatz seiner beruflichen Erfahrung die Neueröffnung unseres Supermarktes sehr schnell vorankam“ ist sowohl stilistisch wie auch inhaltlich unangemessen. Besser: „Durch seine  große berufliche Erfahrung und seinen hohen persönlichen Einsatz hat er maßgeblich dazu beigetragen, dass unser am DATUM neu eröffneter Markt …“

Zum Vergleich: Unter unseren Musterzeugnissen (siehe http://www.arbeitszeugnis.de/musterzeugnisse_eingang.php) finden Sie auch ein „Muster Verkäufer“ in den Noten 1 und 2.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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