Autor Thema: Ausbildungszeugnis. BITTE um RAT.  (Gelesen 2151 mal)

Eva

  • Gast
Ausbildungszeugnis. BITTE um RAT.
« am: Juli 20, 2015, 12:53:24 Nachmittag »
Hallo Zusammen,
ich hoffe jemand kann mir helfen.
Ich habe heute mein Ausbildungszeugnis bekommen, was an sich sehr gut ist.
Eine Sache jedoch stört mich, und zwar das mein Arbeitgeber meine Schulnote und meine IHK Note mit aufführt hat.
Ich habe gefragt ob er dies bitte rausnehmen könnte, da meine Schulische Leistung sehr schlecht war, er meinte, das sei Pflicht dies mit anzugeben, STIMMT DAS?
Muss im Ausbildungszeugnis meine Schulische Note drinstehen?

Der Satz lautet: „Neben der betrieblichen Ausbildung besuchte Frau … die Fachklasse der Kaufmännischen Schule…., die sie mit der Endnote 3,5 abschloss. Am 25. Juli 2014 bestand sie die IHK-Prüfung mit der Note ausreichend (64Punkte)

Das macht mein ganzes Zeugnis kaputt. Da ich einfach beim arbeiten sehr gut war und das schulische ja mit meiner Leistung im Geschäft nichts zu tun hat oder wie ist da gesetzlich geregelt?

Danke Vorab

Kalli66

  • Gast
Re: Ausbildungszeugnis. BITTE um RAT.
« Antwort #1 am: Juli 22, 2015, 22:09:26 Nachmittag »
Oft wird die Note erwähnt. Ich hab mal nachgeschlagen und sehe in der Fachliteratur keinen Hinweis, dass die Prüfungsnote im Ausbildungszeugnis zwingend erwähnt werden muss. Es wird nur erwähnt, dass das Bestehen der Prüfung erwähnt werden soll, weil der Leser des Zeugnisses andernfalls vom Nichtbestehen ausgeht. Wenn du "Prüfungsnote im Ausbildungszeugnis" googlest, kommen auch eine ganze Reihe von Hinweisen:
https://www.google.de/search?q=Pr%C3%BCfungsnote+im+Ausbildungszeugnis&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=yPWvVZnAHIzeU7iqo9AG
Vermutlich hast du ein Recht auf Streichung. Du kannt ja mal den Unterzeichner bitten, dir zu sagen, woher er diese Verpflichtgung kennt, er möge dir das mal schwarz auf weiß zeigen. Ansonsten müsste das wohl ein Fachanwalt für Arbeitsrecht für dich einfordern, wenn der Arbeitgeber sicher weiterhin weigert. Das ist aber für dich nicht mit größeren Kosten verbunden, das ist nur ein einfaches Schreiben mit der Afforderung zur Zeugniskorrektur.

 


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