Autor Thema: Ausbildungszeugnis  (Gelesen 4629 mal)

bäcker

  • Gast
Ausbildungszeugnis
« am: August 10, 2006, 13:07:31 Nachmittag »
Hallo, kann mir vielleicht auch jemand helfen.

Folgendes Zeugnis wurde mir nach beendigung der Ausbildung (schriftl. und Prakt. Note 2) ausgestell.

Gelernt habe ich Bäcker und die Aussage meines Chefs war: Er ist ein echter Zweier Kandidat.

Also:

Herr xy, geboren am yx in YY , hat seine Berusausbildung zum Bäcker vom ... bis... in unserem Betrieb absolviert und erfolgreich abgeschlossen.



Er war mit sämtlichen anfallenden Arbeiten in der Backstube betraut, das aufarbeiten von Brot, Brötchen und Kleingebäck, Teigherstellung, Herstellung von Kuchen und Schnitten, ausfahren der Lieferungen und Arbeit vor dem Ofen.

Seine Führung war zu jederzeit Einwandfrei und er gab zu Beanstandungen  niemals Anlass.

Er war bei den Mitarbeitern gleichermaßen beliebt und geschätzt, er war zuverlässig, fleißig und pünklich.

Wir wünschen Herrn xy alles Gute für die Zukunft

Klaus Schiller

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Ausbildungszeugnis
« Antwort #1 am: August 10, 2006, 14:23:19 Nachmittag »
Aufgrund der gesetzlich geforderten Wohlwollenspflicht werden in Zeugnissen zudem negative Wertungen zumeist in positiv klingenden Formulierungen ausgedrückt. Hierzu bedienen sich die Zeugnisaussteller bestimmter "Verschlüsselungstechniken", zu denen auch die "Negationstechnik" gehört: Während im normalen Sprachgebrauch eine doppelte Verneinung die Aussage verstärkt (z.B. "nicht unerheblich" = wichtig), bewirkt sie in der Zeugnissprache eine Abwertung. Gab das Verhalten eines Beurteilten beispielsweise "keinen Anlass zu Beanstandungen (oder Klagen)", dann war es aber auch nicht gerade lobenswert.

Eine andere Verschlüsselungstechnik ist die Leerstellentechnik.
Auf eine zu erwartende Aussage wird verzichtet, z.B. "Das Verhalten gegenüber Mitarbeitern war einwandfrei". Hier fehlen die Vorgesetzten, gegenüber denen das Verhalten also wohl weniger gut war.
Vor allem aber fehlt fast der komplette Leistungsteil inklusive Gesamtnote ("Er hat stets zu unserer vollen Zufriedenheit gelernt und gearbeitet"). Auch zu Fähigkeiten und zu Wissen und Fertigkeiten (der wichtigste Aspekt in einer Ausbildung!) wird nichts gesagt.

Das Zeugnis muss in dieser Form leider mit der Note mangelhaft bewertet werden. Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen AZUBI-Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-AZUBI.pdf

Wenn Sie das Zeugnis aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

Jennylee

  • Gast
mgWqDqacypIlLzOUf
« Antwort #2 am: Juli 11, 2011, 20:27:06 Nachmittag »
Whoa, things just got a whole lot eaesir.


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