Die Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit verweist auf die Gesamtnote 3:
Die ihm übertragenen Aufgaben führt Herr XXX stets sach- und fachgerecht zu unserer vollen Zufriedenheit aus.
Aber eine LeistungsZUSAMMENFASSUNG macht nur Sinn, wenn auch die entsprechende Einzelwertung erfolgt. Ohne Addition keine Summe.
Es fehlen also komplett dynamische Attribute, Aussagen zu Fähigkeiten, Wissen usw, was scheinbar bedeutet, all das war "nicht der Rede wert".
Hier mal Auszüge aus der Rechtssprechung:
Der Arbeitgeber ist bei der Ausstellung des Zeugnisses grundsätzlich in seiner Ausdrucksweise frei, muss sich aber der in der Praxis allgemein angewandten Zeugnissprache bedienen und auch die gebräuchliche Gliederung eines qualifizierten Zeugnisses beachten, denn diese hat sich inzwischen weitgehend standardisiert.
(...)
. Der Arbeitgeber entscheidet allein, welche Leistungen und Eigenschaften seines Arbeitnehmers er mehr hervorheben oder zurücktreten lassen will. Unter Leistung ist die berufliche Verwendbarkeit des Arbeitnehmers zu verstehen. Sie umfasst sechs Hauptmerkmale: Arbeitsbefähigung (Können), Arbeitsbereitschaft (Wollen), Arbeitsvermögen (Ausdauer), Arbeitsweise (Einsatz), Arbeitsergebnis (Erfolg), Arbeitserwartung (Potential), bei Vorgesetzten auch die sog. Führungsleistung. Die Einzelheiten müssen stets berufsbezogen sein. - LAG Hamm 27.2.1997 - 4 Sa 1691/96
Das Zeugnis darf infolge des gewählten Ausdruckes oder der gewählten Satzstellung nicht zu Irrtümern oder Mehrdeutigkeiten bei Dritten führen; solche Irrtümer und Mehrdeutigkeiten können z.B. dann entstehen, wenn üblicherweise nach der Verkehrssitte aufgenommene Sätze ausgelassen werden.- BAG 23.6.1960 - 5 AZR 560/58