Autor Thema: Ausgestelltes Zwischenzeugnis lachhaft?  (Gelesen 4338 mal)

Chris

  • Gast
Ausgestelltes Zwischenzeugnis lachhaft?
« am: Dezember 01, 2006, 08:41:24 Vormittag »
Hallo,

also mir wurde das folgende Zwischenzeugnis ausgestellt. wie sieht es da mit der Benotung aus? Ich empfinde es als sehr kurz und nicht umfassend genug für ein Zwischenzeugniss.

Zitat
Herr xxx , geb. am 29.03.1982, trat am xxx als
Chemisch-Technischer Assistent in unser Unternehmen ein. Er ist an unserem Standort
in Berlin, der Sparte xxx, Bereich xxx , in dieser Funktion tätig.

Zu seinem Aufgabengebiet gehören im wesentlichen folgende Tätigkeiten:

xxx
[Aufzählung teils kurze Sätze, teils Stichpunkt….. (wurde einfach aus meiner Beurteilung herauskopiert)]
darunter auch meine Erfolge als Stichpunkte ohne Erwähnung das es sich um Erfolge und besondre Leistungen handelt.


Die ihm übertragenen Aufgaben führt Herr XXX stets sach- und fachgerecht zu unserer vollen Zufriedenheit aus. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern ist stets einwandfrei und kollegial.

Dieses Zwischenzeugnis wurde auf  Grund eines Vorgesetztenwechsels erstellt.


abgesehen davon sieht das Papier geknüllt aus uns enthält unzählige Rechtschreibfehler.

wie sieht eure Einschätzung des Zeugnisses aus und wie würdet ihr weiter Voranschreiten? meine erfahrungen Zeigen, dass die PL, die das Zeugis ausgestellt hat sehr unkooperative ist und fehler nicht einsieht. Stichpunkt "das machen wir immer so"

danke schonmal für die Hilfe...

Chris

Mike

  • Gast
Ausgestelltes Zwischenzeugnis lachhaft?
« Antwort #1 am: Dezember 01, 2006, 15:42:20 Nachmittag »
Die Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit verweist auf die Gesamtnote 3:
Die ihm übertragenen Aufgaben führt Herr XXX stets sach- und fachgerecht zu unserer vollen Zufriedenheit aus.

Aber eine LeistungsZUSAMMENFASSUNG macht nur Sinn, wenn auch die entsprechende Einzelwertung erfolgt. Ohne Addition keine Summe.
Es fehlen also komplett dynamische Attribute, Aussagen zu Fähigkeiten, Wissen usw, was scheinbar bedeutet, all das war "nicht der Rede wert".

Hier mal Auszüge aus der Rechtssprechung:
Der Arbeitgeber ist bei der Ausstellung des Zeugnisses grundsätzlich in seiner Ausdrucksweise frei, muss sich aber der in der Praxis allgemein angewandten Zeugnissprache bedienen und auch die gebräuchliche Gliederung eines qualifizierten Zeugnisses beachten, denn diese hat sich inzwischen weitgehend standardisiert.
(...)
. Der Arbeitgeber entscheidet allein, welche Leistungen und Eigenschaften seines Arbeitnehmers er mehr hervorheben oder zurücktreten lassen will. Unter Leistung ist die berufliche Verwendbarkeit des Arbeitnehmers zu verstehen. Sie umfasst sechs Hauptmerkmale: Arbeitsbefähigung (Können), Arbeitsbereitschaft (Wollen), Arbeitsvermögen (Ausdauer), Arbeitsweise (Einsatz), Arbeitsergebnis (Erfolg), Arbeitserwartung (Potential), bei Vorgesetzten auch die sog. Führungsleistung. Die Einzelheiten müssen stets berufsbezogen sein.  - LAG Hamm 27.2.1997 - 4 Sa 1691/96

Das Zeugnis darf infolge des gewählten Ausdruckes oder der gewählten Satzstellung nicht zu Irrtümern oder Mehrdeutigkeiten bei Dritten führen; solche Irrtümer und Mehrdeutigkeiten können z.B. dann entstehen, wenn üblicherweise nach der Verkehrssitte aufgenommene Sätze ausgelassen werden.- BAG 23.6.1960 - 5 AZR 560/58

Chris

  • Gast
Ausgestelltes Zwischenzeugnis lachhaft?
« Antwort #2 am: Dezember 01, 2006, 18:50:35 Nachmittag »
also habe ich recht, das es viel zu kurz ist und nicht auf alleswichtige eingegenagen wird. Von den noten her ist es schlechter als meine Beurteilung.

was nun? die weigern sich sozusagen was zu ändern mit dem Spruch "das machen wir immer so"....

nochmal probieren oder direkt einen Anwalt suchen und von der Rechtschutzversicherung gebrauch machen?

Demel

  • Gast
Ausgestelltes Zwischenzeugnis lachhaft?
« Antwort #3 am: Dezember 02, 2006, 20:53:34 Nachmittag »
Unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php findest du ein Musteranschreiben für eine Zeugniskorrektur,  so wie es dann ein Anwalt formulieren würde.
Aber mit einem Anwalt wirst du wohlmöglich den Arbeitgeber verärgern, und scheinbar willst doch noch eine Weile dort arbeiten, oder?

Ich würde freundlich auf die Rechtsprechung verweisen und einen Eigenentwurf einreichen, der deinen Vorstellungen entspricht. Den kriegst du hier: http://www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf2.php.
Ich habe eher gute Erfahrungen mit den Personalabteilungen gemacht, sie wissen ja auch, dass deine Bewerbungschancen davon abhängen.

Chris-unreg

  • Gast
Ausgestelltes Zwischenzeugnis lachhaft?
« Antwort #4 am: Dezember 03, 2006, 02:41:10 Vormittag »
ich mit unserer ehr nicht. ehr das gegenteil.

der Hintergrund warum Zeugnisse in dieser Art dort ausgestellt werden ist einfach und wird auch im persönlichen Gespräch vermittelt: "Bewerben sie sich doch mit einem schlechten Zeugnis; uns ist das egal...wenns nicht klappt bleiben sie halt hier.."

das Zeigt auch schon allein der Zustand des Papiers und die vielen Rechtschreibfehler.


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