Autor Thema: AZ - Glaubwürdigkeitsproblem - Nachhaken?  (Gelesen 1960 mal)

Calderon

  • Gast
AZ - Glaubwürdigkeitsproblem - Nachhaken?
« am: Mai 15, 2008, 16:26:37 Nachmittag »
Hallo und Grüsse an alle interessierte bzw. hilfsbereite Leser!

Mein Fall:
Am 31.05.08 verkauft mein jetziger Chef sein mittelständisches Unternehmen(GmbH) und steigt auch selbst aus. Einige MA in der Abteilung Rechnungswesen, wie ich haben freiwillig gekündigt, dh. werden in dem Nachfolgeunternehmen nicht mehr tätig sein. Mein AZ wird aber von meinem jetzigen Chef als Geschäftsführer verfasst und unterschrieben. Im Bewerbungsverfahren werde ich auch dieses Arbeitszeugnis vorlegen. Der Firmenname bleibt gleich, Rechnungswesen wird neu organisiert.
Was ist in solchen Fälle „normal“? 
Ich habe manchmal den Gedanken, dass das im Bewerbungsverfahren nicht glaubwürdig erscheinen könnte.

Meine Fragen:
1) Könnte der potenzieller AG trotz Vorlage des AZ meinen alten AG kontaktieren wollen, der aber ausgestiegen ist? Außer mein offizielles AZ vorzulegen kann ich doch nichts mehr machen?
2) Ist „Nachhaken“ vom potenziellen AG(als Drittperson) normal bzw. erlaubt (ab wann im Bewerbungsverfahren juristisch erlaubt)?

... bin für "jeden" Hinweis dankbar!

viele Grüsse
Calderon



Kalli66

  • Gast
Re: AZ - Glaubwürdigkeitsproblem - Nachhaken?
« Antwort #1 am: Mai 16, 2008, 02:27:19 Vormittag »
1) Könnte der potenzieller AG trotz Vorlage des AZ meinen alten AG kontaktieren wollen, der aber ausgestiegen ist? Außer mein offizielles AZ vorzulegen kann ich doch nichts mehr machen?
Das könnte er durchaus wollen, aber wo ist das Problem? Dein Arbeitgeber ist ja nicht aus der Welt. Auskunft über deine Leistung zu geben ist aber in erster Linie Sinn und Zweck eines Zeugnisses. Ob und wie ein potentieller neuer Arbeitgeber zusätzlich den ehemaligen Chef kontaktiert ist nicht dein Problem.

2) Ist „Nachhaken“ vom potenziellen AG(als Drittperson) normal bzw. erlaubt (ab wann im Bewerbungsverfahren juristisch erlaubt)?
Das "Referenztelefon" ist in Deutschland nicht besonders üblich, hier zählt das geschriebene urkundliche Wort (=Zeugnis) mehr als das gesprochene. Rein rechtlich gesehen dürfte ein Ex-Chef in einem Zeugnis mündlich keine anderen Aussagen treffen als schriftlich im Zeugnis. Er kann also kein gutes Zeugnis ausstellen und dich dann im telefonischen Gespräch mit einem potentiellen neuen Arbeitgeber kritisieren. Aber das ist natürlich schwer nachzuweisen, weil man als Bewerber selten erfährt, was über einen gesprochen wurde...
Da der Chef ab Juni nicht mehr in Funktion ist, solltest du aber sicherstellen, dass das Zeugnis tipop ist. Änderungen sind danach wenn überhaupt nur sehr schwer möglich. Du kannst dich auf Wunsch bei der Zeugnishotline (siehe oben) genauer beraten lassen.


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