Autor Thema: Beendigungsformel im Zwischenzeugnis  (Gelesen 5360 mal)

Karin

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Beendigungsformel im Zwischenzeugnis
« am: Juni 13, 2005, 21:14:29 Nachmittag »
Mein Arbeitgeber will mir in meinem Zwischenzeugnis nur die Beendigungsformel "Wir stellen dieses Zwischenzeugnis auf Wunsch von Frau X aus" reinschreiben. Das bedeutet das der Dank und das Bedauern komplett fehlt.

Begründung: Das wird in ein Zwischenzeugnis nicht reingeschrieben, sondern erst ins Endzeugnis.

Was kann man dagegen vortragen? Ich weiss, dass es keinen gesetzl Anspruch darauf gibt, aber wie kann man da argumentieren?

Klaus Schiller

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Beendigungsformel im Zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: Juni 13, 2005, 21:27:07 Nachmittag »
Ein Zwischenzeugnis erhalten Sie nur bei ungekündigtem Arbeitsverhältnis, so dass es (ohne Ausscheiden) auch nichts zu bedauern gibt. Wenn das Ausscheiden  schon feststeht, aber in der Zukunft liegt, erhalten Sie ein Vorläufiges Zeugnis.  

Ein Dank und der Wunsch nach einer Fortsetzung der erfolgreichen Zusammenarbeit sollten hingegen auch in einem Zwischenzeugnis nicht fehlen. In Fachbüchern wie "Arbeitszeugnisse in Textbausteinen" von Weuster/Scheer, die Sie auch in vielen Bibliotheken finden, sind Vorschläge für Dankesformeln in Zwischenzeugnissen aufgeführt. Vielleicht überzeugt es Ihren Arbeitgeber, wenn Sie ihm solche Beispielsätze vorlegen.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

gast

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Beendigungsformel im Zwischenzeugnis
« Antwort #2 am: Juni 13, 2005, 21:39:07 Nachmittag »
Nun mein Ausscheiden steht schon fest, so wie bei anderen auch. In anderen Themen wurde diese Thematik schon besprochen. Es ging mir nur darum, was man vortragen kann, um das ins Zwischenzeugnis reinzuschreiben.

Danke für ihre Hilfe.

Karin

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Beendigungsformel im Zwischenzeugnis
« Antwort #3 am: Juni 16, 2005, 17:38:03 Nachmittag »
Mein Arbeitgeber will nur diese Formulierung für den Schluss verwenden: "Wir stellen dieses Zwischenzeugnis auf Wunsch von Frau X aus"
Und das, obwohl ich ein sehr gutes Zeugnis bekommen habe.
Wird das Zeugnis dadurch total unglaubwürdig, oder was bedeutet das insgesamt für das Zeugnis?

Klaus Schiller

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Beendigungsformel im Zwischenzeugnis
« Antwort #4 am: Juni 16, 2005, 22:14:35 Nachmittag »
Wie gesagt, wenn der Termin des Ausscheidens schon feststeht, erhalten Sie ein Vorläufiges (Abschluss-) Zeugnis, kein Zwischenzeugnis. Einziger Unterschied zwischen Vorläufigem Zeugnis und Abschlusszeugnis ist, dass das Vorläufige Zeugnis im Präsens formuliert wird ("Sie ist..." statt "Sie war...") und das Austrittsdatum noch in der Zukunft liegt ("Das Arbeitsverhältrnis endet am 31.10.2005").  Dank, Bedauern und Zukunftswünsche sind wichtiger Bestandteil eines sehr guten (Vorläufigen) Zeugnisses.


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