Autor Thema: Berichtung eines Arbeitszeugnisses  (Gelesen 3203 mal)

windsurflisl

  • Gast
Berichtung eines Arbeitszeugnisses
« am: Februar 02, 2010, 12:32:33 Nachmittag »
Hallo, brauche dringend Rat. Ich habe mein Arbeitsverhältnis Juli 2009 gekündigt mit Ablauf der Kündigungsfrist Ende Dez 2009. Damals habe ich ein zerknittertes Blatt Papier mit einer unvollständigen Auflistung von Tätigkeiten ohne Bewertungen als Zwischenzeugnis bekommen. Um es mir nicht zu verscherzen, habe ich keine Änderungsansprüche erhoben.
Am 22. Dez 2009 hat mir mein Chef ein Zeugnis geschickt - Zeugnisdatum 31.12.2009 - Papier voll zerknittert und extrem kurz - abgetippt eine halbe Seite (für ein Arbeitsverhältnis von 2 3/4 Jahren) - wesentliche Bewertungsteile zB Verhalten etc. haben komplett gefehlt und auch andere Formulierungen werfen nicht kein gutes Bild auf mich. Allgemein wurde ein "stets zur vollen Zufriedenheit" erteilt, was aber durch fehlende Angaben durchaus schlechter bewertet werden kann.
Nach den Weihnachtsfeiertagen habe ich das Zeugnis "überarbeitet" und meinem ehemaligen Arbeitgeber einen Gegenvorschlag geschickt (Email 1.2.2009, da ich den Gegenvorschlag noch von einer Personalfachfrau überprüfen habe lassen)
Daraufhin kam, dass er mein Anliegen frühestens in der KW 9 beantworten kann. Um aufgrund "purer weiterer Schikane" das ganze nicht weiter zu verzögern, habe ich ihm heute ein (wie immer höfliches) Email geschickt mit der Deadline von 12.2.2010 - seine Antwort: I will do what I can and I am discussing this issue with my HR expert. Legally, you are only due a “Zeugnis” on  your last day of employment (31st December) and this is the reason we issued a Zwischenzeungnis. Now, I don’t want to fight with you as no one will win. Frankly, I don’t like your methods but that is irrelevant.
Was kann oder sollte ich denn nun am klügsten tun um bald ein gutes Zeugnis zu bekommen? Eigentlich möchte ich rechtliche Schritte vermeiden, mir aber aufgrund von Fristversäumnissen auch nicht irgendeinen Weg verstellen. Ich weiß, dass ich einen sehr guten Job gemacht habe (auch durch Feedback von Kunden bzw.der Mutterfirma in Japan).  Danke!

Kalli66

  • Gast
Re: Berichtung eines Arbeitszeugnisses
« Antwort #1 am: Februar 09, 2010, 00:05:21 Vormittag »
Zitat
Nach den Weihnachtsfeiertagen habe ich das Zeugnis "überarbeitet" und meinem ehemaligen Arbeitgeber einen Gegenvorschlag geschickt (Email 1.2.2009, da ich den Gegenvorschlag noch von einer Personalfachfrau überprüfen habe lassen)
Ist das Datum vielleicht 1.2.2010??!

Zitat
Um aufgrund "purer weiterer Schikane" das ganze nicht weiter zu verzögern, habe ich ihm heute ein (wie immer höfliches) Email geschickt mit der Deadline von 12.2.2010
Das ist in der Tat sehr knapp.

Die Sache scheint schon ziemlich verfahren zu sein, der Vorgesetzte ist bereits verärgert. Da kann man jetzt als Außenstehender kaum mehr raten als dich an einen Anwalt zu wenden, der sich den ganzen Vorgang im Detail anschaut.  Ist für mich z.B. auch nicht nachvollziehbar, welche rechtlichen Grundlagen hier gelten, es muss nicht zwangsläufig das deutsche Zeugnisrecht sein...


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Länge eines Zwischen-/Arbeitszeugnisses

Begonnen von sw008

1 Antworten
2852 Aufrufe
Letzter Beitrag Februar 16, 2006, 15:28:50 Nachmittag
von Klaus Schiller
xx
Bitte um Prüfung eines Arbeitszeugnisses

Begonnen von Birch

1 Antworten
1966 Aufrufe
Letzter Beitrag Januar 31, 2014, 22:22:20 Nachmittag
von Maggy
xx
Deutung eines Arbeitszeugnisses

Begonnen von Schmiel

1 Antworten
2532 Aufrufe
Letzter Beitrag Dezember 11, 2008, 00:54:30 Vormittag
von Demel
xx
Wie lange ist die Einspruchsfrist eines Arbeitszeugnisses?

Begonnen von Zeugnis01

2 Antworten
12670 Aufrufe
Letzter Beitrag Dezember 31, 2005, 13:06:59 Nachmittag
von Zeugnis01