Autor Thema: Betriebsbedigte kündigung und Arbeitszeugnis  (Gelesen 4455 mal)

Stern

  • Gast
Betriebsbedigte kündigung und Arbeitszeugnis
« am: Dezember 18, 2009, 20:00:24 Nachmittag »
Hallo zusammen,

Ich und ein paar andere Mitarbeiter unserer Firma wurden aus betrieblichen gründen gekündigt und jetzt im meinen Arbeitszeugnis im letzten Paragraf steht:

"Das Arbeitsverhältnis endete am xxx im beiderseitigen besten Einvernehmen. Wir bedauern es Außerordentlich, dass Herr xxx uns verlässt, und danken ihm für seine stets guten Leistungen. Wir wünschen ihm für seine berufliche und private Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute."

Es gibt 3 möglichkeiten bezüglich des erstes Satz "Das Arbeitsverhältnis endete am xxx im beiderseitigen besten Einvernehmen." :

1) Einfach der erste Satz nicht ändern.

2) Der erster Satz komplete weg machen.

3) Der Grund der Kündigung hinzugefügt werden wie z.B.: "Das Arbeitsverhältnis endete aus betrieblichen gründen am xx im beiderseitigen besten Einvernehmen." wobei die Art der betrieblichen gründen muss auch folgen wie z.B. Umstruktruierung oder personal abbau oder wirtschafliche Lage.. sollte in diesem Fall, "im beiderseitigen besten Einvernehmen" bleiben? Die Formulierung "am xx" ist richtig oder sollte es "zum xx" sein?

Option (1) kann Aufhebungsvertrag bedeuten Oder auch daß man sich freiwillig entschieden hat. Also mehr flexibel oder?

Option (2) Ohne Angabe von Gründen und Art der Kündigung ist besser oder nur schlimmer?

Option (3) heisst Kündigung aus Betrieblichengründen obwohl nur wenn die Art der Betrieblichengründen wie z.B Umstruktruierung genant wird. In diesem Fall, heisst es auf jeden Fall "Kündigung".

Jetzt bin total verwirrt welche option ist besser? Wäre echt dankbar wenn jemand mir erklärt welche option ist am besten.
Wäre auch nett wenn jemand mir ein paar gute Formulierungen für (3) nennen könnte.


Vielen Dank im Voraus

Mike

  • Gast
Re: Betriebsbedigte kündigung und Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: Dezember 19, 2009, 01:52:52 Vormittag »
Der Satz "Das Arbeitsverhältnis endete am xxx im beiderseitigen besten Einvernehmen" verweist auf einen Aufhebungsvertrag. Das ist keine Kündigung, die wird anders formuliert ("Leider müssen wir das Arbeitsverhätnis zum heutigen Tage beenden"). Es macht Sinn, das noch zu ergänzen, damit klar wird, dass es betriebliche Gründe hierfür gab. Z.B. "Im Rahmen von umfangreichen, konjunkturell bedingten Umstrukturierungen endet das Arbeitsverhältnis  am / zum (ist egal) heutigen Tage im beiderseitigen besten Einvernehmen".

Beim Schlussteil kann man nicht allzu viel falsch machen, viel kniffliger ist es bei der  Leistungsbewertung, die nicht selten lückenhaft oder zu pauschal ist. Du kannst das Zeugnis mit der Checkliste prüfen, siehe Link oben. 


Stern

  • Gast
Re: Betriebsbedigte kündigung und Arbeitszeugnis
« Antwort #2 am: Dezember 19, 2009, 12:24:31 Nachmittag »
Hello Mike,

Vielen Dank für deine Hinweise.
Ich werde meinem Chef schreiben daß "Konjunkturell bedingt" und nicht nur "Betriebsbedigt" sollte auch genannt werden. Wie dein Beipiel:
"Im Rahmen von umfangreichen, konjunkturell bedingten Umstrukturierungen endet das Arbeitsverhältnis  am / zum (ist egal) heutigen Tage im beiderseitigen besten Einvernehmen".

aber bin mir nicht ganz sicher ob er so was gerne macht weil es um wirtschaftliche lage der Firma geht.




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