Autor Thema: Betriebsbedingte Kündigung bei einer Arbeitnehmerüberlassung  (Gelesen 3388 mal)

Rita

  • Gast
Betriebsbedingte Kündigung bei einer Arbeitnehmerüberlassung
« am: November 20, 2008, 19:01:41 Nachmittag »
Z W I S C H E N Z E U G N I S
Herr AAA, geb. ..., ist seit dem 01.12.2007 bis zum
15.12.2008 als Dipl.-Ingenieur .... in unserem Unternehmen beschäftigt.
XXXX ist ein bundesweit tätiges lngenieurunternehmen.
Unsere Kunden kommen aus verschiedenen Branchen der Industrie. Im Rahmen von Projekten
begleiten unsere Consultants die gesamte Wertschöpfungskette von Produkten.
Herr AAA erledigte seine Aufgaben im Hause eines unserer Kunden, der mit innovativen
Entwicklungen in der Automobiltechnik führend am Markt ist.
Dort war er im ZZZZZ tätig.
Sein Tätigkeitsfeld umfasste:
....
Herr .... arbeitete sich schnell, mit hohem Engagement und kompetent in das Projekt
ein. Seine fundierten Kenntnisse wurden erweitert und vertieft.
Er zeichnete sich bei der Erledigung seines Aufgabengebietes durch Zuverlässigkeit,
Genauigkeit, Teamgeist, Effizienz und Termintreue aus.
Er hat XXXX gut repräsentiert und erfüllte alle ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer
vollen Zufriedenheit und der unseres Kunden.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kunden und Mitarbeitern war stets einwandfrei.
Das Arbeitsverhältnis endet betriebsbedingt zum 15.12.2008.
Wir danken Herrn AAA für seine gute und vertrauensvolle Mitarbeit und wünschen ihm
für seinen weiteren beruflichen und privaten Werdegang alles Gute und viel Erfolg.

Rita

  • Gast
Re: Betriebsbedingte Kündigung bei einer Arbeitnehmerüberlassung
« Antwort #1 am: November 20, 2008, 23:28:47 Nachmittag »
Bitte um Bewertung des Zwischenzeugnisses.
In einigen Tagen soll daraus ein Zeugnis entstehen.
Wie gut / schlecht ist es?

Demel

  • Gast
Re: Betriebsbedingte Kündigung bei einer Arbeitnehmerüberlassung
« Antwort #2 am: November 21, 2008, 11:04:48 Vormittag »
Die Gesamtnote ist 2 ("stets zur vollen Zufriedenheit"), aber die Einzelwertungen sind eher Note 3 (z.B. "fundierte Kenntnisse..."). Auch fällt auf, dass wichtige Angaben fehlen. Insbesondere zu Fähigkeiten und Erfolgen. Die Leistungsbewertung ist kaum umfangreicher als die Unternehmensbeschreibung, das ist natürlich unverhältnismäßig.  Dipl. Ing.  ist ja eigentlich ein Titel, weniger eine Stellenbezeichnung.


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